Kündigung Mietvertrag wg. Zahlungsmoral

Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
VM hat Wohnung vermietet ohne Selbstauskunft einzuholen. Im Mietvertrag wurde vereinbart dass Mieter 3 Monate vorher in die Wohnung kann und die 3 Monatsmieten erlassen werden, Mieter dafür im Gegenzug Wohnung renoviert (Fußböden, tapezieren, streichen usw.). Mieter legte Wohngeldantrag vor welchen VM unterschrieb. Nach diesen 3 Monaten wurden die Mieten teilweise verspätet oder in Raten überwiesen. Die Kaution wurde in Raten gezahlt (nicht vollständig). Die Renovierungsbelege belaufen sich auf einen geringeren Betrag als die 3 Monatsmieten. Abschlagszahlungen vom Wasser wurden nicht bezahlt. Es stellte sich heraus, dass Mieter schon vor 2 Jahren eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Nun die Fragen:

  • Hätte Mieter vor Abschluß Mietvertrag angeben müssen dass er Wohngeld beantragt hat und eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat?
  • Kann Mietvertrag fristlos gekündigt werden?
  • Muß Mieter Differenzbetrag der Renovierungsbelege (3 Monatsmieten - Renovierungsbelege) zurück bezahlen?
  • Wer muß Wasser letztendlich bezahlen?
    Im voraus schon mal vielen Dank.
    Gruß Cara45
  • Hätte Mieter vor Abschluß Mietvertrag angeben müssen dass er
    Wohngeld beantragt hat und eine eidesstattliche Versicherung
    abgegeben hat?

Nein. Das hätte er nur dann angeben und wahrheitsgemäß beantworten müssen, wenn er eine Selbstauskunft ausgefüllt hätte und diese Fragen enthalten gewesen wären.

  • Kann Mietvertrag fristlos gekündigt werden?

Nein, aber ordentlich. Der Vermieter muss zunächst abmahnen wegen der laufenden unpünktlichen Mietzahlungen. Wichtig ist, dass der Vermieter schnell reagiert, denn wenn er diese unpünktlichen Zahlungen jahrelang akzeptiert, kann er daraus kein Abmahnungs-/Kündigungsrecht mehr herleiten. Aus der Abmahnung muss deutlich hervorgehen, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung ausgesprochen wird. Nach der erfolglosen Abmahnung kann der Vermieter dann ordentlich unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen.

  • Muß Mieter Differenzbetrag der Renovierungsbelege (3
    Monatsmieten - Renovierungsbelege) zurück bezahlen?

Nein, weil vermutlich auch die Arbeitsleistung in der Abmachung enthalten ist und der Mieter nicht gezwungen werden kann, für die Renovierung exakt den Betrag x aufzuwenden.

  • Wer muß Wasser letztendlich bezahlen?

Kommt darauf an, was im Mietvertrag steht. Inklusivmiete? Miete zuzüglich Nebenkosten mit Wasser? Eigene Abrechnung?

Hallo Frau Weber,
mal danke schön für die schnelle Antwort. Beim Wasser wurde ausgemacht, dass Mieter die Abschläge direkt an die Gemeinde bezahlt und am Jahresende auch mit der Gemeinde abrechnet.
Gruß
Cara45

Beim Wasser wurde ausgemacht, dass Mieter die Abschläge direkt an die
Gemeinde bezahlt und am Jahresende auch mit der Gemeinde abrechnet.

Mit Mieter und Gemeinde?