Hallo,
im Mietverträ#ge steht ja öfters die Klausel: Im Allgemeinen sind Schönheitsreperaturen in Kücken, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre und usw…
Dass diese starren fristen ohne „im allgemeinen“ nicht wirksam sind, habe ich schon gelesen, aber was gneu heißt das denn nun? Muss der Mieter nun Schönheitsreperaturen nur im Bad durchführen, wenn er nur 4 Jahre in der Wohnung gewohnt hat. Der Zustand der Wohnung wird hier ja nirgends erwähnt.
Viele Grüße