Ortsübliche Miete

Was gilt, wenn es in einem Ort keinen Mietspiegel gibt?

Hallo Anke,

die komplizierte Variante: Der Vermieter oder ein Gutachter muss die Mietpreisentwicklung der letzten vier Jahre in der Gemeinde selbst ermitteln.

Die einfachere Variante: Der Vermieter kann mindestens drei Vergleichsobjekte nennen, die vermietet sind und in derselben Gemeinde liegen.

Gruß!

Horst

Was gilt, wenn es in einem Ort keinen Mietspiegel gibt?

Wenn es sich hier nicht um einen qualifizierten Mietspiegel handelt, gibt es für jeden Ort in Deutschland einen Mietspiegel.

Genaues weiß Wiki:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mietspiegel

Hallo Termid,

Wenn es sich hier nicht um einen qualifizierten Mietspiegel
handelt, gibt es für jeden Ort in Deutschland einen
Mietspiegel.

Genaues weiß Wiki:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mietspiegel

und wieso glaubst du dann, dass es den „für jeden Ort“ gibt? Da steht ganz oben bereits:

„Er wird von Städten (selten auch von größeren Gemeinden) in Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessengruppen (z. B. Mieter- und Vermieterverbände, Immobilienmakler usw.) aufgestellt…“

Gruß!

Horst

Hallo Horst.

und wieso glaubst du dann, dass es den „für jeden Ort“ gibt?
Da steht ganz oben bereits:

„Er wird von Städten (selten auch von größeren Gemeinden) in
Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessengruppen (z. B.
Mieter- und Vermieterverbände, Immobilienmakler usw.)
aufgestellt…“

Richtig lesen ist angesagt.
http://www.mieterbund.de/1723.html

Da steht auch
Nach dem Gesetz muss der Vermieter eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete begründen.

Wenn es keine Vergleichsmiete in einem 22 Einwohner zählenden Gemeindeteil gibt weil es da nur zwei Mietwohnungen gibt, dann wird eben die nächstgrößere Gemeinde zum Vergleich genommen.

Auch dafür gibt es ein Gesetz, wie für alles in D. Das ist nun mal eine teutonische Besessenheit.

T.

Eben, es hat eben nicht „jeder Ort“ einen Mietspiegel.

Gruß!

Horst