Untermieter kündigen?

Hallo.
Angenommen: Anna hat seit einem halben Jahr einen Untermieter in einer Zweier-WG, mit dem sie so überhaupt nicht klar kommt.
Irgendwie hab ich mir das alles anders vorgestellt, wir verstehen uns überhaupt nicht.
Die letzten Monate hat sie ja immer noch immer gehofft, dass er selbst mal auf die Idee komme auszuziehen. Aber Pustekuchen, der Mitbewohner macht sich weiterhin ziemlich breit in der Wohnung, benimmt sich wie ein König und Anna fühlt sich in ihrem Zuhause absolut nicht mehr wohl.
Nun hat sie die Nase voll und möchte ihrem Mitbewohner gerne kündigen. Darf sie das überhaupt einfach so, nur weil die beiden nicht besonders gut miteinander klar kommen? Miete zahlt der Mitbewohner ja immer pünktlich und besonders unordentlich oder laut ist der Mitbewohner auch nicht. Es sind einfach nur die „persönlichen Gründe“, weswegen Anna ihm kündigen will. Reichen diese aus oder darf Anna ihm nur kündigen, wenn er sich wirklich arg daneben benimmt (z.b. Vandalismus, Zahlungsrückstand etc.)?
Angenommen, sie DARF ihm kündigen: Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Eine potenzielle neue Mitbewohnerin könnte zum 01.11. einziehen, momentan haben wir den 10. August. Ist es schon zu spät für eine Kündigung des momentanen Mitbewohners oder ginge das noch? Halber August, September, Oktober,…wären ja nur noch zweieinhalb Monate bis zum 01.11.

Anna und ihr Mitbewohner sind übrigens bei einer Wohngesellschaft und Anna ist die Hauptmieterin. Einen Untermietvertrag haben die beiden untereinander gar nicht gemacht. Sie haben sich lediglich bei ihrer Wohnungsgesellschaft (Gewoba) die Erlaubnis für die Untervermietung geholt und beide unterschrieben, dass Anna nun Hauptmieterin und ihr Mitbewohner der Untermieter ist.
Hätte Anna privat und eigeninitiativ- also ohne dass ihre Wohnungsgesellschaft was damit zu tun hat - mit ihrem Mitbewohner einen Untermietvertrag machen müssen?
Wie ist denn nun die Lage, wenn sie einen solchen Vertrag nie gemacht hat – wer bestimmt denn dann die Kündigungsfrist?

Dank im Voraus und liebe Grüße,
julaay

Hallo Julaay,

wenn der Unermieter nur einen Teil der von Anna selbst bewohnten Wohnung bewohnt, dann genießt er nicht den üblichen Kündigungsschutz.
Anna kann ihm dann bis zum 15. des Monats zum Monatsende hin kündigen, ohne dies begründen zu müssen.

Der Untermietvertrag bedarf übrigens keiner Schriftform, die Kündigung allerdings schon.

Gruß!

Horst