Brandschutz: Speicher nicht gleich Speicher

Hallo!

Wir wohnen in einem 7-Parteien Haus, welches teils von den Eigentümern, teils von Mietern bewohnt wird.

Kurze Beschreibung der Örtlichkeit:
In der 2. Etage (Dachgeschoss) gibt es rechts und links je eine Wohnung und in der Mitte ist die Tür zum Speicher.

Öffnet man diese mittlere Tür so kommt man in eine -meines Erachtens- Abstellfläche.
Erst eine weitere Treppe, die sich in diesem Raum befindet, führt zum eigentlichen (Holz-)Speicher/Trockenboden.

Nun ist es seit 47 Jahren schon fast Gewohnheitsrecht, dass diverse Dinge, die nicht in den Keller passen (Kartons, etc.), auf dieser 1. Abstellfläche deponiert wurden und es bislang niemanden störte.

Nun hat eine Mieterin ihren „Krempel“ ungeordnet reingeworfen, dass ein Monteur nicht an ein Dachfenster kam.

Nun wurde die Eigentümergemeinschaft (unter Fristsetzung) dazu aufgefordert, den Raum aus versicherungs- und brandschutzrechtlichen Gründen komplett zu räumen.

Ein befreundeter Bauingenieur meint, dass diese Fläche eben nicht Speicher, sondern Abstellfläche sei und die v.g. Gründe nicht zutreffen.
Ein Anderer meint, dass die komplette Fläche Speicher sei.

  1. Frage: Wie kann man in Erfahrung bringen wer denn nun recht hat?

  2. Frage: Was passiert, wenn wir (und manch andere Nachbarn) die Frist „aussitzen“? Hinweis: Wir alle haben unsere Sachen um 50 % reduziert. D.h. wir sind ja schon entgegengekommen.
    Kann die Hausverwaltung die Sachen Zwangsräumen lassen? (Unsere Vermieterin kann das auch alles nicht nachvollziehen und ist „auf unserer Seite“; wird aber oft von den anderen Eigentümern „unter Druck gesetzt“.)

Über eine Antwort würd ich mich sehr freuen.

Danke

Der Krug geht solange…bis er bricht
Hallo!

Wir wohnen in einem 7-Parteien Haus, welches teils von den
Eigentümern, teils von Mietern bewohnt wird.

hier nicht wichtig

Kurze Beschreibung der Örtlichkeit:
In der 2. Etage (Dachgeschoss) gibt es rechts und links je
eine Wohnung und in der Mitte ist die Tür zum Speicher.

gut

Öffnet man diese mittlere Tür so kommt man in eine -meines
Erachtens- Abstellfläche.
Erst eine weitere Treppe, die sich in diesem Raum befindet,
führt zum eigentlichen (Holz-)Speicher/Trockenboden.

Alles hinter dieser Tür gehört nicht zum vermieteten Raum, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart. Dies scheint mir hier nicht der Fall zu sein.

Nun ist es seit 47 Jahren schon fast Gewohnheitsrecht, dass
diverse Dinge, die nicht in den Keller passen (Kartons, etc.),
auf dieser 1. Abstellfläche deponiert wurden und es bislang
niemanden störte.

Es gibt an dieser Stelle kein Gewohnheitsrecht, ua auch weil weil dort keiner wohnt (wohnen darf).
Nur weil man sich etwas nicht genehmigtes herausnimmt kann man nicht auf Gewohnheit bestehen.

Nun hat eine Mieterin ihren „Krempel“ ungeordnet reingeworfen,
dass ein Monteur nicht an ein Dachfenster kam.

Sehr ungünstig, weil nun schlafende Hunde geweckt wurden.

Nun wurde die Eigentümergemeinschaft (unter Fristsetzung) dazu
aufgefordert, den Raum aus versicherungs- und
brandschutzrechtlichen Gründen komplett zu räumen.

Ja, dies Recht hat der Eigentümer, oder deren Gehilfen.

Ein befreundeter Bauingenieur meint, dass diese Fläche eben
nicht Speicher, sondern Abstellfläche sei und die v.g. Gründe
nicht zutreffen.

Eine genaue Einordung ist unerheblich, wenn diese Flächen nicht mitvermietet wurden. Der Eigentümer kann diese Flächen nach eigenen Vorstellungen nutzen oder leer stehen lassen. Eine Begründung bedarf des dazu nicht.

Ein Anderer meint, dass die komplette Fläche Speicher sei.

Ja, jeder Bundesbürger hat ggf. eine andere Meinung dazu…
…ob dies wohl vor dem Kadi relevant wäre?

  1. Frage: Wie kann man in Erfahrung bringen wer denn nun recht
    hat?

Ja, ggf. einen Richter fragen, aber genug Geld für die Rechnungen dafür vorhalten.

  1. Frage: Was passiert, wenn wir (und manch andere Nachbarn)
    die Frist „aussitzen“?

Das kommt auf das Temprament des VM oder Eigentümers etc. an. Der kann es anmahnen, räumen lassen mit vorheriger Ankündigung, eine Unterlassungsklage einreichen usw. (idR bezahlt der Unterlegene die Gerichts- und Anwaltskosten)

Hinweis: Wir alle haben unsere Sachen
um 50 % reduziert.

Nun möchte man die wachen Hunde wieder zum schlafen bringen… :smile:

D.h. wir sind ja schon entgegengekommen.

Nur weil man den fast alten Zustand wiederherstellte, muß sich alles zum alten wenden. Der VM konnte der Meinung sein, das zB ein Vollstellen sich wiederholen könnte und möchte nun vorbeugen.

btw:
Das Entgegenkommen lag auf der VM Seite, weil das Vollstellen toleriert wurde. Nun ist diese Toleranz überreizt worden und hat sich uU aufgelöst. Nun meint der M mit dem alten hergestellten Zustand ist ein Entgegenkommen geleistet worden. Diese umgekehrte Anschauung laßt schon tief blicken.

Kann die Hausverwaltung die Sachen Zwangsräumen lassen?

Ja, s. o. ggf. mit Einverständnis des Eigentümers, es kommt auch auf den Inhalt des Hausverwaltungsvertrages an.

(Unsere Vermieterin kann das auch alles nicht nachvollziehen
und ist „auf unserer Seite“; wird aber oft von den anderen
Eigentümern „unter Druck gesetzt“.)

Die Hausverwaltung wäre von der VM handlungsbevollmächtigt. Der VM könnte uU jederzeit der Hausverwaltung auch etwas anweisen.

Der VM übernimmt dabei die volle Verantwortung für diese Anweisung. Dh, wenn sich wegen zB brennbare Kartons (zB mit Feuerwerkskörpern, oder offenen Farbdosen etc., wer weiss das schon was alles darin ist) auf dem Dachboden die Versicherung einen Brandschaden nicht bezahlt, geht der VM leer aus und darf ggf. den M Schadensersatz leisten. Besonders Interessant zB vor dem Hintergrund, das diese Kartons vom M stammen und die auch noch im Brandfalle vom VM ggf. zu ersetzen wären.

Es wäre fraglich, ob es viele VM gibt, der sich auf diese Bedingungen einlassen würde.

vlg MC

PS: Die vielen Krüge stapelten sich solange auf den Dachboden, bis das Zugangsfenster mit Krügen zugestellt wurde und dann ist mit der Geduld gebrochen worden.

Leider ist es so, das eben nur einer (eben der nicht umsichtige Depp) nötig ist, um den einen Tropfen hinzuzufügen, der das Faß zum Überlaufen bringt. Meist leiden dann alle darunter.

Hi,

Ein befreundeter Bauingenieur meint, dass diese Fläche eben
nicht Speicher, sondern Abstellfläche sei und die v.g. Gründe
nicht zutreffen.
Ein Anderer meint, dass die komplette Fläche Speicher sei.

  1. Frage: Wie kann man in Erfahrung bringen wer denn nun recht
    hat?

indem man die Baugenehmigung prüft. Ist man dann auch nicht schlauer (weil die Genehmigung nicht aussagekräftig genug ist), hilft nur eine Ortsbegehung.

Wenn Du Rückfragen hast, stelle die Frage unter Beachtung der Vorschaltseite neu ein, dieser Thread wird wahrscheinlich gelöscht.

Gruß Stefan