Hallo,
nehmen wir an Person X erlebt folgendes:
Miethaus
Vermieter will Fassade streichen lassen
Fassade wird vorher hochdruckgereinigt und dann im Sprühverfahren neu gestrichen.
Muss Mieter das Wasser aus dem Außenwasserhahn zur Verfügung stellen?
Wer muss für Schmutzprophylaxe sorgen, Abdchten usw?
Wass wenn die Handwerker Pflanzen im Garten kaputt machen, wer haftet?
Müssen die Handwerker wieder sauber machen, wenn fertig?
ist der Mieter gezwungen zB Terrasse frei zu räumen?
Danke schon mal!
Bleihand