Hey
wenn ein Mieter nach wenigen Stunden zu seiner Wohnung zurück kehrt und dann von dem Vermieter informiert wird, er habe die Wohnung aus folgendem Grund betreten:
Ein Fenster sei offen gewesen, welches ein Klappern verursachte und dadurch eines seiner Familienmitglieder beim Schlaf störte (tagsüber)
Der VM vermutet nun, dass der Zweitschlüssel regelmäßig zum Einsatz kommt während er z.B verreist, fühlt sich nicht mehr sicher in den eigenen vier Wänden und möchte nun auziehen.
Das Prob. besteht aber zudem darin, dass ein Mietvertrag auf Zeit besteht, allerdings ohne Begründung. Es steht nur, dass der VM das Mietverhältnis auf Zeit verlangt, aber auf der Zeile der Begründung steht nichts.
Hat der Mieter die Möglichkeit den MV anzufechten und aufgrund des unbefugten Betretens fristlos zu kündigen?
Danke