VM geht ohne Einverständnis in Wohnung!

Hey

wenn ein Mieter nach wenigen Stunden zu seiner Wohnung zurück kehrt und dann von dem Vermieter informiert wird, er habe die Wohnung aus folgendem Grund betreten:
Ein Fenster sei offen gewesen, welches ein Klappern verursachte und dadurch eines seiner Familienmitglieder beim Schlaf störte (tagsüber)
Der VM vermutet nun, dass der Zweitschlüssel regelmäßig zum Einsatz kommt während er z.B verreist, fühlt sich nicht mehr sicher in den eigenen vier Wänden und möchte nun auziehen.

Das Prob. besteht aber zudem darin, dass ein Mietvertrag auf Zeit besteht, allerdings ohne Begründung. Es steht nur, dass der VM das Mietverhältnis auf Zeit verlangt, aber auf der Zeile der Begründung steht nichts.

Hat der Mieter die Möglichkeit den MV anzufechten und aufgrund des unbefugten Betretens fristlos zu kündigen?

Danke

Ungeachtet irgendwelcher vertraglichen Gegebenheiten steht es dem Mieter frei sofort einen neuen Zylinder für 8,50 € einzubauen. Alten Zylinder aufheben und bei Auszug aber wieder einbauen.

vnA

Hallo,

zuerst mal zum Zeitmietvertrag:

wird keine Begründung im Mietvertrag angegeben, so ist die Befristung unwirksam und der Mietvertrag wird als ganz normaler unbefristeter Vertrag behandelt (§ 575 Abs.1 BGB letzter Satz (http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html). Daraus ergibt sich für den Mieter die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung nach § 573c BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html)

Zum Eindringen des Vermieters in die Wohnung:

Hausfriedensbruch durch den Vermieter berechtigt zur fristlosen Kündigung (Landgericht Berlin, 64 S 305/98 http://www.ra-kotz.de/vermieterbesuch.htm).

Gruß

Joschi