Hallo,
Herr X wohnt in einem 1974 gebauten nicht isoliertem 12 Parteienhaus. Er ist im September dort eingezogen.
In seiner Betriebskostenabrechnung wurde ein Umlageschlüssel von 50/50 angewandt.
Herr X ist aber der Meinung, dass laut Heizkostenverordnung §7 Abs. 1 der Umlageschlüssel 70/30 angewandt werden müßte.
Er legt darufhin Widerspruch ein.
Der VM beruft daraufhin, dass zwar viele gebäude 2 der 3 kriterien erfüllen, aber das 3. nicht. So meint der VM, dass Aufputzleitungen in den Wohnungen regelmäßig ungedämmt sind und demnach keine notwendigkeit für 70/30 gegeben ist.
Im Treppenhaus und in den Wohnungen gibt es aber keine Aufputzheizungsleitungen - jedenfalls sehe ich keine.
was kann herr x tun?