Hallo,
folgende Problemstellung macht Kopfzerbrechen:
Mietvertrag wurde mit 2 Personen geschlossen. Die Personen trennen sich und 1 Person will in der Wohnung bleiben.
Kautionssparbuch läuft auf derjenige Person die ausziehen will.
- Muß Kündigung von beiden Personen erfolgen?
- Muß/Sollte Kündigungfrist von 3 Monaten eingehalten werden?
- Nebenkostenabrechnung kann erst zum Ende Dezember 2010 erfolgen,
kann Kautionssparbuch von ausziehender Person solange einbehalten
werden?
Ich hoffe auf Beendigung des Kopfzerbrechen durch eure Antworten 
Gruß von Sid
Mietvertrag wurde mit 2 Personen geschlossen. Die Personen
trennen sich und 1 Person will in der Wohnung bleiben.
Kautionssparbuch läuft auf derjenige Person die ausziehen
will.
- Muß Kündigung von beiden Personen erfolgen?
ja defintiv und unabdingbar!!!
- Muß/Sollte Kündigungfrist von 3 Monaten eingehalten werden?
klar - wenn die beiden ausziehen müssen laut vermieter so und so
wenn mit einer der beiden personen ein neuer MV gemacht wird,
dann nicht unbedingt
- Nebenkostenabrechnung kann erst zum Ende Dezember 2010
erfolgen,
klar - und meist ist sie auch erst wesentlich später (aufgrund diverser rechnung die meist mit verzögerung kommen) zustellbar
kann Kautionssparbuch von ausziehender Person solange
einbehalten
werden?
ein kautionssaprbuch läuft immer auf alle mieter die im MV stehen,
daher versteh ich deine formulierung nicht
Ich hoffe auf Beendigung des Kopfzerbrechen durch eure
Antworten 
ich befürchte nicht, da ich glaube der fall nicht so
lösbar ist, wie du es nach deiner fragestellung zu urteilen,
schon eingeplant hast…
gruß
ad
kann Kautionssparbuch von ausziehender Person solange
einbehalten
werden?
ein kautionssaprbuch läuft immer auf alle mieter die im MV
stehen,
daher versteh ich deine formulierung nicht
Das Kautionssparbuch läuft nur auf 1 Mieter und zwar auf denjenigen der ausziehen will…
deshalb die Frage ob der Vermieter das Kautionssparbuch solange behalten kann, bis zumindest neues Kautionssparbuch vom bleibenden Mieter vorhanden ist oder sogar bis die NK-Abrechnung erfolgt ist.
Ich hoffe auf Beendigung des Kopfzerbrechen durch eure
Antworten 
Danke erstmal für die Antwort 
Das Kautionssparbuch läuft nur auf 1 Mieter und zwar auf
denjenigen der ausziehen will…
deshalb die Frage ob der Vermieter das Kautionssparbuch
solange behalten kann, bis zumindest neues Kautionssparbuch
vom bleibenden Mieter vorhanden ist oder sogar bis die
NK-Abrechnung erfolgt ist.
auch wenn das kautionssparbauch nur auf einen mieter
„ausgestellt“ ist, so hat dennoch der andere mieter
anspruch auf die hälfte der kaution - aber wenn es
kein problem ist ein weiteres sparbuch anzulegen,
dann würd ich das sofort machen
gruß
ad
Hallo,
auch wenn das kautionssparbauch nur auf einen mieter
„ausgestellt“ ist, so hat dennoch der andere mieter
anspruch auf die hälfte der kaution
wie kommst du denn darauf?
Gruß
Joschi
Hallo,
auch wenn das kautionssparbauch nur auf einen mieter
„ausgestellt“ ist, so hat dennoch der andere mieter
anspruch auf die hälfte der kaution
wie kommst du denn darauf?
nicht auf meinen mist gewachsen
im standardmietvertrag stehen die meiter und i.d.R. die gezahlte Kaution, ergo haben beide anspruch auf die hälfte der kaution
und dabei ist es unrelevant auf wen der vermieter das sparbuch
angelegt hat
gruß
ad
Hallo,
im standardmietvertrag stehen die meiter und i.d.R. die
gezahlte Kaution, ergo haben beide anspruch auf die hälfte der
kaution
und dabei ist es unrelevant auf wen der vermieter das sparbuch
angelegt hat
gruß
ad
Im diesem Fall hat der 1 Mieter das Kautionssparbuch mit Sperrvermerk auf seinen Namen anlegen lassen und dann dem Vermieter übergeben.
Gruß von Sid
Hallo ad,
nur weil die Kaution zur Sicherung der gemeinsamen Wohnung dient, leitet sich doch kein Anspruch des einen Mieters auf die Hälfte der Kaution ab. Wie willst du das den herleiten?
Natürlich „gehört“ dem die Kaution, der sie gestellt hat.
Gruß
Joschi
nur weil die Kaution zur Sicherung der gemeinsamen Wohnung
dient, leitet sich doch kein Anspruch des einen Mieters auf
die Hälfte der Kaution ab. Wie willst du das den herleiten?
Natürlich „gehört“ dem die Kaution, der sie gestellt hat.
wie gesagt: ich habs nicht erfunden und wenn der vermeiter
nicht doppelt auszahlen möchte, so sollte er vorsichtig sein
mit dem ausbezahlen
gruß
ad