Neukundenbonus / Nebenkostenabrechnung

Folgende Situation:
Ein Vermieter wechselt zu einen günstigeren Anbieter (Strom, Gas) und erhält dafür einen Neukundenbonus. Wie ist da bei der Nebenkostenabrechnung mit zu verfahren?

Kann ein Vermieter einen Neukundenbonus, den er erhalten hat, einstreichen? Schließlich hat er sich ja die Mühe gemacht und den Mietern Geld gespart. Könnte man also als eine Provision ansehen.

Oder muss er das Geld auf die Mieter umlegen?
Wenn ja wie am besten?
Pro Mietfläche, pro Verbrauch, pro Kopf?

gruss at

Hallo

Lassen wir die Einleitung mal außer acht…

Wenn ja wie am besten?
Pro Mietfläche, pro Verbrauch, pro Kopf?

Da individueller Stromverbrauch nicht an die Kosten der Liegenschaft gebunden werden sollte, dürfte jede Wohnung auch einen eigenen Stromzähler haben.
Die Mieter möchten gerne darüber informiert sein, ob und wie der Vermieter spekuliert. Wer Preiserhöhungen weitergibt, sollte die Mieter auch von möglichen Nachlässen 100% profitieren lassen.

Daher sollte ein Nachlass zu 100 % auf den Zählerstand einer jeden Mietpartei durchschlagen.
Aber Spekulatius mag ich nur zu Weihnachten…Mieter mögen voraussehbare Energiepreise…und wenn der Vermieter spekulieren will, dann soll er auch die Risiken bitte selber schultern.

Die Mehrheit aller Mieter dürfte sich zwar über ständige Preiserhöhungen ärgern, aber violett werden die Gesichter, wenn der Vermieter daran noch abgreifen wollte…daher 1:1 bei den Energiekosten und preislich die relativ stabilen Angebote nutzen.

gruss at

mfg

nutzlos