Haus Verkauft mit Mietern, Eigenbedarf

Hallo,

nehmen wir mal an es geht um eine Familie (2 Erwachsene und 3 Kinder im Alter von 12, 15 und 16 Jahren). Sie bewohnen seit Juli 2009 zusammen ein Einfamilienhaus. Der Mann hatte das Haus vorher seit Juni 2006 mit der vorherigen (Ehe)-Frau und einem Kind bewohnt.
Nun hat der Ursprüngliche Hausbesitzer eine Firmeninsolvenz angemeldet die auch bereits läuft.
Jetzt hat die Bank (in diesem Fall eine Versicherung)das Haus versucht zu versteigern was nicht geklappt hat. Darum wurde ein Makler eingeschaltet der nun einen Käufer gefunden hat der aber das Hau zum Eigenbedarf kaufen will/wird.

Nun zu den Fragen:

  1. Es sollten doch mindestens im falle einer Kündigung wegen Eigenbedarfs 6 Monate Kündigungsfrist sein, richtig?

  2. Im Mietvertrag wurde seinerzeit vereinbart, dass das Öl vom Mieter bezahlt werden muss und die Öltanks bei Einzug voll und bei Auszug wieder vom Mieter gefüllt übergeben werden sollen. Gilt das auch in diesem Fall, oder braucht die Familie die Tanks nicht wieder aufzufüllen?

  3. Es wurden im Garten diverse Büsche und Pflanzen gepflanzt. Die teilweise natürlich schon einige Jahre alt sind. Ist der Mieter berechtigt diese auszugraben und bei einem Auszug mitzunehmen?

Freue mich auf die Antworten.

Gruß
Pasha

Hallo.

Es kommt darauf an, ob es sich um eine Zwangsversteigerung oder um einen normalen Verkauf handelt. Bei einer Zwangsversteigerung hat der neue Eigentümer nach § 57a ZVG ein Sonderkündigungsrecht. Danach kann er zum nächstzulässigen Termin unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen, eine Sozialklausel gibt es nicht (es findet nur eine Abwägung statt).

Bei einem völlig „normalen“ Verkauf kann es sein, dass der neue Eigentümer eine Sperrfrist abwarten muss, bis er selbst Eigenbedarf anmelden darf. Das ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden und kommt darauf an, ob sich die Wohnung bzw. das Haus in einem Ballungsgebiet mit einem Mangel an Wohnraum befindet.

Der Mietvertrag mit der Regelung zu dem Kauf von Öl ist auch gegenüber dem neuen Eigentümer einzuhalten.

Die Büsche und Pflanzen dürfen nicht entfernt werden. Mit der Einpflanzung werden diese zu einem Bestandteil des Grundstücks und der Mieter verliert das Eigentum daran:

http://recht.mein-schoener-garten.de/index.html?seit…