Am 01.11.2002 wurde ein Mietverhältnis eingegangen, Kaution betrug 1.050€. Am 30.04.2009 wurde die Kündigung wirksam und der Auszug hat stattgefunden. Mitte Juli 2009 kam der Großteil der Kaution von dem Vermieter per Überweisung, 863€. Jedoch gestaltet es sich mit dem Restbetrag der Kaution sehr schwierig; dieser wurde einbehalten wegen „möglicher Verrechnung mit Betriebskosten“ (Betriebskosten für 01.01.-30.04.2009). Nun jedoch sollte es an der Zeit sein, den Restbetrag endlich auszubezahlen! Nach mehrmaligen Anrufen und auch einmaligem E-Mail-Verkehr hieß es „wir haben rechtlich gesehen bis zum 31.12.2010 Zeit, den Restbetrag einzubehalten“! Stimmt das wirklich?
Muß also hingenommen werden, daß insgesamt 20 Monate auf den Restbetrag gewartet werden muß?
Wie sieht es mit der Verzinsung aus? Der Restbetrag muß doch vom Vermieter weiterhin verzinst werden, oder?
Viele Grüße
Moin auch,
„wir haben rechtlich gesehen bis zum 31.12.2010 Zeit, den Restbetrag
einzubehalten“! Stimmt das wirklich?
Ja, das stimmt.
Muß also hingenommen werden, daß insgesamt 20 Monate auf den
Restbetrag gewartet werden muß?
Ja, das stimmt auch.
Wie sieht es mit der Verzinsung aus? Der Restbetrag muß doch
vom Vermieter weiterhin verzinst werden, oder?
Ja natürlich. Und zwar für die gesamte Zeit bis zur Rückerstattung.
Ralph
Hallo.
„wir haben rechtlich gesehen bis zum 31.12.2010 Zeit, den Restbetrag
einzubehalten“! Stimmt das wirklich?
Ja, das stimmt.
Das stimmt doch nur dann, wenn die Abrechnungsperiode der Nebenkosten vom 01.01. bis 31.12. läuft. Es gilt doch 12 Monate nach Ende der Abrechnugsperiode, oder irre ich mich da?
Sebastian.
Moin auch,
das stimmt. In den allermeisten Fällen entspricht der Abrechnungszeitraum aber dem Kalenderjahr und frecherweise bin ich stillschweigend davon ausgegangen, dass das hier auch der Falle ist.
Ralph
Moin auch,
das stimmt. In den allermeisten Fällen entspricht der
Abrechnungszeitraum aber dem Kalenderjahr und frecherweise bin
ich stillschweigend davon ausgegangen, dass das hier auch der
Falle ist.
das Abrechnungsjahr war 2009!
Also Auszug 04 2009, Berechnung d. Betriebskosten 2009, fällig Anfang 2010.
Der VM hat also keinesfalls das Recht die Restkaution bis zum 31. 12. 2010 einzubehalten.
MfG ramses90
Ralph
Hallo.
das stimmt. In den allermeisten Fällen entspricht der
Abrechnungszeitraum aber dem Kalenderjahr und frecherweise bin
ich stillschweigend davon ausgegangen, dass das hier auch der
Falle ist.
das Abrechnungsjahr war 2009!
Falls wir wirklich von 01.01-31.12. als Abrechnungszeitraum ausgehen, ist die Abrechnung für das Jahr 2009 am 31.12.2010 fällig. Es gilt das Ende des regulären Abrechnungszeitraums plus 1 Jahr, und nicht Auszugdatum plus ein Jahr.
Also Auszug 04 2009, Berechnung d. Betriebskosten 2009, fällig
Anfang 2010.
Auszug 04.2009, Ende Abrechnungszeitraum 31.12.2009, Abrechnung fällig somit 31.12.2010.
Der VM hat also keinesfalls das Recht die Restkaution bis zum
31. 12. 2010 einzubehalten.
Solange es sich um einen angemessenen Anteil der Kaution handelt, hat er nach meiner Laienansicht durchaus dieses Recht.
Sebastian.
Das stimmt aber nur, wenn bei der Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung zu erwarten ist und nur in der Höhe in der sich die erwartete Nachzahlung bewegt.
vnA
Hallo zusammen,
danke erstmal…
Das dachte ich mir schon. Abrechnungszeitraum ist ja immer 01.01.-31.12. Aber bei diesem Vermieter (Mietverhältnis 5 Jahre) mußte NIE etwas nachgezahlt werden, also könnte man hier auch von einer Rückzahlung ausgehen. Aber wie auch immer, das Geld ist ja „angelegt“. Trotzdem ärgerlich…
Weiß vielleicht jemand, zu welchem Zienssatz normalerweise? Wenn man googelt bekommt man Ergebnisse über 0,5% - 5%. Muß der Vermieter das bei Restzahlung der Kaution aufschlüsseln (bei welcher Bank zu welchem Zinssatz) oder kann er sich was ausdenken?
Solange es sich um einen angemessenen Anteil der Kaution
handelt, hat er nach meiner Laienansicht durchaus dieses
Recht.
Hi, das ist eine wirklich laienhafte Meinung, denn nach der, Anfang 2010 erstellten Abrechnung, ist die Zahlung der Restkaution, nach Abzug der evtl. noch zu erstattenden Betriebskosten, sofort fällig.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kautio…
und da werden ndazu auch einige Urteile verlinkt! 20 Monate ist seitens des VM vom Mieter nicht hinzunehmen
MfG ramses90
Sebastian.
Hi, das kommt darauf an wie, bzw. wo der VM die Kaution angelegt hat. Es sind aber auf jeden Fall die üblichen jährlichen Zinsen + Zinseszins eines Sparbuchs fällig. Und wenn der VM das nirgendwo angelegt hat, sind sie trotzdem fällig.
MfG ramses90
denn nach der,
Anfang 2010 erstellten Abrechnung, ist die Zahlung der
Restkaution, nach Abzug der evtl. noch zu erstattenden
Betriebskosten, sofort fällig.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kautio…
und da werden ndazu auch einige Urteile verlinkt! 20 Monate
ist seitens des VM vom Mieter nicht hinzunehmen
Hi Ramses,
wo steht das denn, daß die Kaution sofort (also Anfang 2010) fällig ist? Bei Deinem Link (unterer Abschnitt) steht:„Eine Ausnahme (längere Frist als 6 Monate) ist dann zu machen , wenn es um die Sicherung noch möglicher Nachforderungsansprüche wegen Betriebskosten geht.(…)Die Kaution dient vereinbarungsgemäß der Sicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis, und dazu gehören eben auch die Betriebskosten.“
Demnach besteht wohl wirklich keine Chance, den Restbetrag JETZT einzufordern…;(
Hi, na die Restkaution wurde doch einbehalten wegen der noch nicht abgerechneten Betriebskosten. Da die ja nun am 31.12.2009 ersichtlich waren, muss der VM die Abrechnung erstellen und damit kann er sich nicht bis zum Sanktnimmerleinstag Zeit lassen! Das muss irgendwann ANFANG 2010 statt finden. Nur wenn eine spätere Abrechnung NICHT im Verschulden des VM liegt, kann die Abrechnung auch später erfolgen.
Wurde denn die Abrechnung inzwischen erstellt?
Wenn ja, den VM schriftlich mit Fristsetzung (1 Woche bis 10 Tage) zur Zahlung in Verzug setzen.
Wenn dann nicht gezahlt wird Mahnbescheid. Und wenn der dem widerspricht, Klage einreichen, bzw die Forderung durchsetzen lassen.
MfG ramses90
Wurde denn die Abrechnung inzwischen erstellt?
MfG ramses90
Die Abrechnung ist noch gar nicht im Briefkasten gewesen. In den letzten Jahren kam sie immer zwischen März - Juni, sehr merkwürdig, daß es gerade jetzt so lange dauert…
Viele Grüße