Es besteht ein >30jähriger Mietvertrag für eine Wohnung ein einem Zweifamilienhaus.
Da die zweite Wohnung nun frei ist, soll das ganze Haus gemietet werden.
Welche Vorgehensweise ist aus Mietersicht am besten?
Der Vermieter möchte am liebsten einen komplett neuen Mietvertrag machen (zu einem hohen Preis)
Kann man den alten Vertrag auf das ganze Haus erweitern? Auf welchen Preis kann man sich einigen? weil der alte Vertrag für die Wohnung in 30 Jahren kaum erhöht wurde!
Oder soll man lieber den alten Wohnungsvertrag behalten, und einen zusätzlichen Vertrag machen, der alles im Haus außer der bisherigen Wohnung abdeckt, d.h. auch Garten etc?.
was soll man dazu sagen? Das ist doch reine Verhandlungssache zwischen den Parteien.
Mietrechtlich wird hier nix dazu gesagt. Selbstverständlich hat ein Mieter der bereits 30 Jahre in einer Wohnung wohnt, erweiterte Rechte (wie z.B. eine lange Kündigungsfrist) bzw. manchmal günstigere Konditionen, was Nebenkosten angeht etc. Vor 30 Jahren waren viele Nebenkosten ja noch Peanuts und wurden nicht so ausführlich und breit angelegt.
Ein VM hat aber ebenso sicher erweiteres Interesse an einer Änderung des Vertrages, wenn auch die Grundlage sich ändert, bzw. aus den gestiegenen NK heraus.
Der Mieter sollte sich zunächst schlau machen, was der VM für das Haus an Miete verlangen könnte (Mietspiegel etc.). Dann sollte er sich überlegen, ob er das zu zahlen bereit ist.
Wie der Vertrag dann gestaltet wird, oder ob es einen geteilten Vertrag gibt, bleibt den Parteien überlassen.
Die alte Schönheitsreparaturklausel (so bereits vorhanden) ist möglicherweise, aufgrund der aktuellen Rechtsprechung, nicht mehr gültig. Möglicherweise ist der VM z.Zt. verpflichtet die laufenden SchR zu leisten bzw. der M nicht zu Arbeiten bei Auszug verpflichtet. Daher wäre es durchaus zu überlegen ob man nur einen neuen Vertrag für die zusätzlichen Räume abschließt.
Hallo!
Man sollte den alten Vertrag beibehalten. Der Vermieter kann einen Mieter nicht zwingen, einen neuen Vertrag anstelle des alten zu schließen, denn dem alten hat er oder sein Vorgänger ja damals selbst zugestimmt. Für die zweite Wohnung einen eigenen Vertrag schließen. So bleibt man flexibel und kann später auch eine Wohnung einzeln kündigen, wenn man nicht mehr soviel Platz braucht. Für die alte Wohnung wird der Vermieter mit einem neuen Vertrag bestimmt nicht bessere Vereinbarungen zugestehen, sondern eher schlechtere. Außerdem sind in alten Verträgen oft Klauseln, die nach heutiger Rechtsprechung unzulässig sind und darum automatisch nicht gelten. So kann z.B. die Verpflichtung für die Schönheitsreparaturen inzwischen nichtig sein. Also lieber den alten Vertrag für die erste Wohnung parallel weiterlaufen lassen. Gruß Thomas
man kann den Vermieter aber auch nicht zwingen den Rest des Hauses an den Mieter der einen Wohnung zu vermieten, oder?
D.h. hier geht es einfach nur um Verhandlungsgeschick und die Frage, inwieweit der Vermieter mit sich reden lässt/Alternativen hat. Blockt der Vermieter bei der Variante mit einem neuen Vertrag nur für den Hausrest, und nimmt sich dafür dann einen anderen Mieter, hat der Mieter der einen Wohnung unter dem Strich verloren.