Ist es üblich, das auf einer Wasserrechnung pro Jahr jeweils 2 x 15 € Zählermiete für den Warmwasserzähler, sowie den Kaltwasserzähler, also pro Jahr insgesamt 60 € nur an Zählergebühren berechnet werden?
Ist sowas alles korrekt vom Gesetz her und vom Preis-Leistungsverhältnis?
Kosmopolit
Hi, wenn die wirklich gemietet sind, ist es rechtens. Das muss der VM aber auch auf Verlangen des Mieters offen legen.
MfG ramses90
Hallo,
rechtens ja, aber die Höhe??? Bei uns im Jahr 6,- Euro.
mfg
Hallo Leute!
Auch wenn die Betriebskosten wie Müllabfuhr, Heizkosten usw. wie auch die Miete des Wasserzählers im allgemeinen an den Mieter „durchgereicht“ werden, muß der Vermieter, der ja die Verträge mit z.B. der Müllabfuhr, dem Heizöl-Lieferanten und dem Wasserzähler-Vermieter oder -Leaser schließt, das „Wirtschaftlichkeitsprinzip“ einhalten und sich günstige Anbieter aussuchen. Sonst könnte er ja seinen Schwiegervater mit der Müllentsorgung zum 5fachen Preis, seinen Bruder mit Heizöl-Lieferungen zum 3fachen Preis und seinen Kumpel als Wasserzähler-Vermieter mit 10fachem Preis engagieren und ihnen so Geld zukommen lassen, das die Mieter aufbringen müssen.
Finde heraus, welche Preise in eurer Gegend üblich sind und ob deine erheblich darüber liegen. Gruß Thomas