Rechte in Doppelgarage

Mein Recht in einer angemieteten Doppelgarage:

Zwei Mieter teilen sich eine Doppelgarage. Es besteht keine Trennwand. In wieweit können Mieter A und Vermieter vom Mieter B verlangen, daß Gegenstände, die eindeutig auf der Seite des Mieters B stehen, entfernt werden müssen?
Mieter A benötigt freien Platz von der Garagenhälfte des Mieters B, um seine eigen, sehr große Fahrertüre zu öffnen, Mieter B hingegen hat diesen Spielraum nicht.
Wie sieht die rechtliche Würdigung dieser Situation aus?

Hi, durch welches Gestz will man denn jemanden zwingen, seinen gemieteten und rechtmässigen Platz zu räumen, nur weil jemand ´ne große Fahrertür hat und deshalb nicht mehr bequem aus seinem KFZ kommt?
Dieses Gestz wird man vergeblich suchen, denn das gibt es nicht!
Wenn überhaupt, wäre hier nur eine gütliche Einigung der Kontrahenten möglich.
MfG ramses90