Mein Recht in einer angemieteten Doppelgarage:
Zwei Mieter teilen sich eine Doppelgarage. Es besteht keine Trennwand. In wieweit können Mieter A und Vermieter vom Mieter B verlangen, daß Gegenstände, die eindeutig auf der Seite des Mieters B stehen, entfernt werden müssen?
Mieter A benötigt freien Platz von der Garagenhälfte des Mieters B, um seine eigen, sehr große Fahrertüre zu öffnen, Mieter B hingegen hat diesen Spielraum nicht.
Wie sieht die rechtliche Würdigung dieser Situation aus?