Im Mietvertrag wird der Mieter verpflichtet,kleinere (Einzelfall-) Instandsetzungsarbeiten bis 77Euro selbst zu tragen,jedoch nicht mehr als 180Euro im Jahr.
Fallbeispiel:Rechnung beträgt 228Euro…welche Höhe zahlt der Mieter,welche der Vermieter?(Jalousiereparatur)
Im Beispielfall zahlt der Mieter 0 Euro, der Vermieter den vollen Betrag. Übersteigt der Reparaturbetrag die Obergrenze, dann handelt es sich um keine „Kleinreparatur“ mehr, für die der Mieter zahlen muss.
Voraussetzung für eine Zahlungsverpflichtung des Vermieters ist daneben allerdings noch, dass ihm Gelegenheit zur Abhilfe gegeben wurden ist, der Mieter also die Reparatur nicht eigenmächtig in Auftrag gegeben hat und weiter, dass der Schaden nicht von Seiten des Mieters verursacht worden ist.
Nein,der schaden ist nicht eigenmächtig entstanden,im Gegenteil,die Jalousie wurde sehr wenig,nämlich 5Monate gar nicht benutzt.Außerdem ist der ehemalige Vermieter telefonisch nicht erreichbar gewesen,auch nicht per AB.(Hätte der Vermieter dann angeschrieben werden sollen,wobei die telefon.Erreichbarkeit ja vorgeschrieben ist?)
Der Mieter kann nur dann die Reparatur selbst in Auftrag geben, wenn ein absoluter Notfall vorliegt oder der Vermieter trotz Mitteilung und Fristsetzung nicht reagiert.
Informiert der Mieter den Vermieter nicht und gibt selbständig die Reparatur in Auftrag, muss der Vermieter die Kosten nicht ersetzen.
Der Vermieter ist wochenlang nicht erreichbar,Telefonate enden mit der AB-Ansage,der Telnehmer sei "derzeit"nicht erreichbar,man solle es zu einem späteren Zeitpunkt wieder versuchen.Wieder und wieder Anrufe,die Miete kommt ja auch an beim Vermieter.Außerdem ist der Vermieter ebenfalls nach wie vor unter der Rufnummer im Internet unter allen verfügbaren Blogs verzeichnet.
Hat der Mieter die Pflicht,dem Vermieter „hinterher zu schreiben?“
Nun kommt raus,der ehemalige Vermieter hat per 31.12.2009 seine Verwaltungstätigkeit beendet und hat es an eine Mitarbeiterin übergeben,die eine gänzlich andere Anschrift und Telefonnummer hat.Der Vermieter erfährt dies erst durch die zurückgeschickte Rechnung,die logischerweise an die alte Vermieteradresse ging.Nach über 8 Monaten…
Die Reparatur war nicht so dringend, als dass man es telefonisch abklären hätte müssen. Ein Brief genügt in solchen Fällen. Entweder an den Vermieter selbst oder an die Hausverwaltung, wenn Adresse des Vermieters nicht bekannt ist.