mündliche mietverträge garage

Man kauft ein 3-Familienhaus.
EG und DG sind vermietet.
Mieter von EG macht sich in Garten, überdachter Freisitz und Geräteschuppen breit.
Mieter von DG in der Garage.
Im Mietvertrag steht aber nichts drin.
Jetziger Eigentümer kassiert aber dafür.
Welche Verpflichtung tritt der neue Käufer ein?

Welche Verpflichtung tritt der neue Käufer ein?

Hi, wie jetzt, geht´s da eher um die Rechte des neuen Eigentümers?
MfG ramses90

Hallo ramses90!
Ja, Rechte/Pflichten des neuen Eigentümers/Käufers!
Danke für die Antwort
und mit Gruß reschif

Hallo,
Kauf bricht Miete nicht, der Käufer tritt einfach in die Verträge des Verkäufers ein.
Auch mündliche Verträge sind Verträge, das Gesetz schreibt da keine Schriftform vor. Da wohl Miete dafür bezahlt wird, haben die Mieter auch ihre Rechte. Man sollte aber spätestens vor dem Notar klären, ob solche bestehen und welchen Umfang sie haben. Noch viel besser wäre es natürlich, wenn sich alle (Mieter, Verkäufer und Käufer) vorher zusammensetzen.

Cu Rene

Hi, warum sollte man deswegen zum Notar?
Der neue Eigentümer kann weiterhin für die genannten Gegebenheiten Miete verlangen, er kann dafür schriftliche Mitverträge erstellen und er kann, solange weder Garage noch Garten etc. im Mietvertrag includiert sind, diese kündigen.
Noch besser wäre es wenn sich Mieter und KÄUFER zusammensetzen und die Sache klären. Der Verkäufer hat damit nichts mehr zu tun.
MfG ramses90

Hallo,
wozu als Mieter mit einem potentiellen Käufer „verhandeln“ ohne, daß der Vermieter davon weiß? Überhaupt könnte ja nächste Woche ein anderer Kaufinteressent kommen, dann müßte man nochmal von vorne anfangen…
Etwas zu kaufen (also beim Notar zu unterschreiben), ohne alle Verpflichtungen zu kennen, halte ich für leichtsinnig. Am Ende behauptet jemand der Garten wäre für 10 Jahre für 1 Euro per Handschlag verpachtet.

Cu Rene