Brandschutzverordnung

Darf in einem Mehrfamilienhaus Nachts die Haustür abgeschlossen sein?Wir haben einen Alkoholiker im Haus bei dem es oft aus dem Küchenfenster qualmt un d ich fürchte irgentwann im brennenden Haus vor verschlossener Tür zu stehen

Nein, die früheren Regelungen, dass z.B: ab 22:00 Uhr die Haustüre verschlossen sein muss, sind ungültig, dazu gibt es bereits Urteile. Die Verriegelung von außen, dass man also nur mit Schlüssel öffnen kann, darf sein, aber nicht, dass man den SChlüssel auch braucht, wenn man nach draußen will.
Gruß
Tom

Hallo

Idiotisch und unverantwortlich, den Hauptfluchtweg abzusperren!

Macht das in Eurem Interesse nicht mehr.

Man könnte ein Panikschloß einbauen. Das kann man zwar absperren, aber wenn man innen den Drücker drückt, wird es automatisch entriegelt. Man braucht also von innen nach außen keinen Schlüssel.

Hans

Nein, die früheren Regelungen, dass z.B: ab 22:00 Uhr die
Haustüre verschlossen sein muss, sind ungültig, dazu gibt es
bereits Urteile.

Aus beruflichem Interesse: könntest Du mir dazu ein paar Aktenzeichen nennen? Ich wäre Dir ausgesprochen dankbar.

Gruß Stefan

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