Hallo,
ich habe meinen Keller ausgebaut und einen Heizungskörper zusätzlich eingebaut. Vorher war kein Heizkörper drin gewesen. Die Deckenhöhe ist kleiner wie 2 m und vom Kellerflur könnte jede Person in diesem ausgebauten keller reinkommen. Daher wurde ein Schloss an der Tür angebracht.
Am Heizkörper ist ein Messgerät zur Verbrauchserfassung dran. Nach kurzer Zeit hat sich rausgestellt, das es nicht schön ist im Keller. Daher wurde er auch nie wieder benutzt. Heizungskörper ist immer noch drin.
Meine Frage ist nun, darf der Keller, der nur kurz als Gelegenheitsraum genutzt wurde mit zur Wohnfläche gerechnet werden.