Hallo an alle User,
Vor ziemlich genau einem Jahr bin ich in meine momentane (noch) Wohnung eingezogen.
Als ich eingezogen bin, war die Wohnzimmer-Front in einem kräftigem „rot“ die Schlafzimmerwand in einem „Limonenton“ gestrichen.
Eine Nebenklausel des Mietvertrags sieht das streichen bei Ein- oder Auszug vor. Ich entschied mich die Wände so zu belassen und meiner Pflicht bei Auszug nachzugehen. ( Rechtlich-verbindliche Pflicht versteht sich )
Nun da die zeit gekommen ist und der Nachmieter fest steht, hat mein Vermieter dieses leidige Thema auf mich abgewälzt. Ich soll das mit dem Nachmieter selbst klären.
Im Rahmen des normalen Mietrechts, ging ich davon aus, dass ich die Spuren meines seins vernichte, kleinere korrekturen durchführe und Nutzwände (zB. die Wand wo meine Jacken hingen) neu streiche.
Der Nachmieter erwartet jetzt eine komplett weisse Wohnung bei Übergabe. Kann mich die unterschriebene Klausel in die Ecke drängen, dass ich jetzt tatsächlich die ganze Wohnung streichen muss?!
Bitte nur sachkundige Antworten!
MFG
*Zur Erklärung der Sache. Ich hätte damit nichtmal ein Problem, allerdings ist es eine Dachgeschoss-Wohnung und die Wände sind dermaßen hoch, dass ich gewzungen bin mir komplett neues Equipment für diese Aktion zu kaufen, dass ich anschließend so schnell nicht mehr brauchen werde. (Leitern, Spezielle Roller usw.)
Da ich nach kurzem Überschlagen auf einen beträchtlichen Betrag kam, frage ich erstmal genauer nach.