Eine Wohnung wurde gekündigt welche Übergeben werden soll. Es sind 6 Bodenfließen beschädigt durch anbohren der Fiesen durch einen Wasserschaden! Diese Fliesen wurden 1996 verlegt. Natürlich gibt es genau diese Fliesen nicht mehr. Es sollen aber genau diese Fliesen wieder ersetzt werden, die verlegt worden auch keine ähnlichen! Ansonsten soll der ganze Boden neu gefliest werden… ist das so rechtlich in ordnung?!
Hi, da wäre zu klären in wessen Verschulden der Wasserschaden entstand. Z.B Rohr geplatzt ohne Verschulden des Mieters?
Warum war es zwingend notwendig deswegen die Fliesen anzubohren?
MfG ramses90
Hi, da wäre zu klären in wessen Verschulden der Wasserschaden
entstand. Z.B Rohr geplatzt ohne Verschulden des Mieters?
Warum war es zwingend notwendig deswegen die Fliesen
anzubohren?
MfG ramses90
Es war ein Materialschaden an den Schlauch der Batterie des Wasserhahns, dort ist der Warmwasserschlauch abgeplatzt. Die Schuld wurde den Mieter gegeben. Da das Wasser in den Boden gelaufen ist und bei den Mieter unter der Wohnung durch die Lampe raus kam, musste die Zwischendecke entwässert werden. Und hierbei wurden die Fliesen abgebohrt um die Zwischendecke zu trocknen damit kein weiterer Schaden am Haus entsteht.
MfG Finya