Hallo liebe Gemeinde!
Gesetzt sei folgendes Verhältnis:
Person A wohnt bei Person B zur Untermiete: Die Eigentümer der Wohnung sind die Eltern von B, die von ihrem Nachwuchs Miete verlangen u. erhalten.
Es existiert zw. A u. B kein schriftlicher Vertrag. Ob zwischen B u. den Eltern/Eigentümern einer bsteht, ist unbekannt.
Nach