Kündigungsfrist Untermiete

Hallo liebe Gemeinde!

Gesetzt sei folgendes Verhältnis:

Person A wohnt bei Person B zur Untermiete: Die Eigentümer der Wohnung sind die Eltern von B, die von ihrem Nachwuchs Miete verlangen u. erhalten.
Es existiert zw. A u. B kein schriftlicher Vertrag. Ob zwischen B u. den Eltern/Eigentümern einer bsteht, ist unbekannt.
Nach

Hallo,

für den Untermieter gelten m.E. die ganz normalen gesetzlichen Kündigungsfristen (3 Monate), sowie auch alle anderen Bestimmungen des BGB.

Gruß
Nita