A braucht dringene eine Wohnung. Findet über Makler eine passende. Makler macht mit A und Familie B und C und D und F eine gemeinsame Besichtigung. A ist mir ihren 3 Kindern anwesend, bekommt aber kaum Infos mit. A wartet vor dem Haus auf Makler, der fragt ob Interesse besteht, A bejaht dies wird von Makler nach Telefonnummer oder Adresse gefragt, trägt diese in ein Formular und läßt A ohne jegliche Erklärung und Inhaltsangabe unterschreiben. A weiß nun nicht ob es sich bei dem Schriftstück um einen Courtagevertag handelt. Falls doch hat der Makler sich einen Courtagevertrag erschlichen? - und wenn ja kann A dann irgend etwas dagegen machen oder hat A Pech gehabt, weil A blind unterschrieb und auch nicht weiter nachfragte da A mit ihren mittlerweile quengelnden Kindern beschäftigt war?
Lg Ulrike
Hallo,
Falls doch
hat der Makler sich einen Courtagevertrag erschlichen? - und
wenn ja kann A dann irgend etwas dagegen machen oder hat A
Pech gehabt, weil A blind unterschrieb und auch nicht weiter
nachfragte da A mit ihren mittlerweile quengelnden Kindern
beschäftigt war?
Tja, das dürfte wohl schwierig werden. Ein Grund, warum ein Vertrag „erschlichen“ worden sein soll (wobei es das Prinzip einer „Vertragserschleichung“ an sich auch nicht gibt) ist nicht ersichtlich.
A hat einen Vertrag vorgelegt bekommen, konnte ihn lesen und hat ihn das unterschrieben. Es sind offensichtlich auch kein falschen Angaben über den Inhalt gemacht worden. Da ist das Recht sehr eindeutig. Dass man in der Situation vielleicht etwas überfordert war, ist verständlich, ändert aber nichts daran, dass man ggf. eine rechtswirksame Unterschrift abgegeben hat. Verträge sind daher einzuhalten.
Eine Anfechtung wegen Irrtums dürfte auch schwierg werden, denn da müsste man erklären, warum man eigentlich unterzeichnet hat und was man dabei dachte, bzw. was man anderes hätte unterzeichnen wollen. Das ist in der Sitation zwar hart, aber wenn man Verträge mit der Argumentation „ich hatte es eilig und habe das Dokument nicht durchgelesen“ auflösen könnte, könnte man sie auch gleich abschaffen.
Aber mal als Frage: Es ist doch über einen Makler eine Wohnung besichtigt und offensichtlich auch genommen worden. Warum sollte denn da nicht, wie ganz überwiegend üblich, der Mieter die Courtage zahlen?
Gruß
Dea
Hallo!
A braucht dringene eine Wohnung. Findet über Makler eine
passende.
Ich vermute mal, daß da bereits im Inserat des Maklers ein Hinweis auf die Courtage enthalten war. Dadurch, daß die Interessentin sich bei dem Makler gemeldet und der Makler …
… mit A und Familie B und C und D und F
eine gemeinsame Besichtigung …
… eine Besichtigung ausgemacht hat, dürfte vermutlich bereits ein Courtagevertrag geschlossen worden sein. Und da der Vertrag offensichtlich durch den Maker vermittelt wurde („Findet über Maker eine Wohnung“), hat er sich die Courtage auch verdient.
A weiß nun nicht ob es sich bei
dem Schriftstück um einen Courtagevertag handelt.
Der Courtagevertrag dürfte wie gesagt bereits deutlich früher zustandegekommen sein, nämlich als der Makler den Termin vereinbart hat. Da es aber immer wieder Leute gibt, die sich hinterher drücken wollen, lassen sich Makler zur Sicherheit gerne noch mal was unterschreiben.
Falls doch
hat der Makler sich einen Courtagevertrag erschlichen?
Ich sehe da keinen Anhaltspunkt dafür. Die Interessentin sagt ja selbst, daß sie die Wohnung durch den Makler gefunden hat.
Pech gehabt, weil A blind unterschrieb
Nein, nur der Gerichtsprozess, mit dem der Makler seine Courtage einklagt, wird dadurch abgekürzt.
Unterschrift hin oder her: Die Interessentin hat durch die Vermttlung eines Maklers eine Wohnung gefunden und wird den Makler dafür bezahlen müssen.
Gruß,
Max
Also so weit A das im Internet heraus gefunden hat gilt es nicht als Antragsannahme wenn in der Anonce von Courtage die Rede ist. Man soll bzw. muss die Courtage vor Besichtigung verhandeln, nach Besichtigung ist dann quasi der Vertrag geschlossen. A hatte davon „0“ Ahnung. A ging im nach hinein davon aus das es sich um die Bestätigung der Wohnungsbesichtigung handle für die A unterschrieben hat. Der Makler hat mit keiner Silbe auf irgendwelche Vereinbarungen hingewiesen. Nur A nach Telefonnummer und Adresse gefragt, eingetragen Unterschrift verlangt. A hat sich nix dabei gedacht. Der Makler hat A die Chance genommen über die Courtage zu verhandeln, sollte ein Courtagevertrag unterschrieben worden sein. A wäre darauf angewiesen gewesen zu verhandeln da A durch familiäre Probleme Hartz IV beantragen muss und keine Rücklagen hat.
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Hallo!
Also so weit A das im Internet heraus gefunden hat
Verlinke doch mal die Quellen - denn ich finde im Internet ganz andere Sachen raus.
Gruß,
Max
Sollte A etwas unterschrieben haben, das eine Zahlungspflicht für A begründet, so macht A sich strafbar, wenn zum Zeitpunkt der Unterschrift klar war, dass eine Zahlung mangels Masse nicht erfolgen kann.
Aber für A ist es doch relativ einfach:
Entweder Maklercourtage zahlen oder Wohnung nicht anmieten. Und schon hat man keinen Stress mit dem Staatsanwalt / Inkassobüro / Gerichtsvollzieher.
vnA
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Hallo,
soll A auch zahlen, wenn kein Mietvertrag zustande kommt?
Ansonsten ist es doch logisch, dass der Makler, über den A an die Wohnung kommt, auch Kröten haben will.
Ich sehe da kein Erschleichen.
Gruß Bombadil2
Der Hinweis, dass etwas nicht blind unterschrieben werden sollte, ist ja schon gefallen
Nächstes Mal:
- Kinder nicht mitnehmen (Nachbarn fragen, während Schul-/Kindergartenzeit Wohnung angucken, …)
- Vertrag zur Prüfung mitnehmen und noch nicht unterschreiben