Mietsminderung aufgrund Baulärm

Hallo,

Baulärm nervt ja bekanntlich gewaltig.

Wie weit kann man wenn überhaupt die Miete kürzen wenn folgendes vorliegt.

Neuisolierung der Kellerwände von aussen mit davor freigelegten Graben und einer notdürftigen Überbrückung vom Eingang zur Strasse wo es schwierig wird mit Kinderwagen rollator ect ect rüberzukommen. Sandberge vor dem fenster in etwa 2 Meter entfernung. Einem wunderschönen (achtung ironie) grünen Traktor vor dem Fenster mit Blick ins Führerhaus und natürlich auch andersrum in das Fenster dem mieters. Matsch schlamm und grobe Steine auf den Weg vor dem mehrfamilien Haus. Abriss der Aussenkellertreppe und Zumeisseln der rückwärtigen Tür. Einreissen der Wand zwecks Einbau einer Balkontür ohne bisher vorliegendem Balkon über 3 tage hinaus. Anbau dem balkons und der dazugehörigen Brüstung Glasfasade ect ect. Neuanstrich des gesamten Blocks inklusive dem wunderschönen Gerüst vor den fenstern sodass diese natürlich bei der Hitze geschlossen bleiben müssen. Abmontage der Jalousinen findet natürlich vorher statt, die bauarbeiter müssen ja ins Fenster gucken können. Instantsetzung der Dachfläche inklusive Dachinnendämmung.
Natürlich spontane wassersperrungen und gassperrungen (2Stunden vorher bekanntgabe reicht ja völlig) Abwasserrohraustausch inklusive 5 Stunden sperrung der toiletten was mit kleinkind immer schön ist. Ohne Aufstellung eines Dixiklos.
Baudauer ca 4 Monate

wie sieht es aus… besteht in einem solchen Fall das Anrecht auf eine kürzung wenn ja wie hoch könnte diese ausfallen.

Hi, da kann die Miete gekürzt werden aber NUR mit Hilfe eines Anwalts! Der VM kann sich die daraus entstehenden Kosten von der Baufirma zurück holen.
Bei 5 Stunden ohne WC sollte man jetzt keinen Austand verursachen, es gibt Eimer und Töpfchen fürs Kleinkind.
Hier war mal ein Haus 5 Tage (Ostern) ohne WC und Dixiklo. Da hat der Mieter dann einen berechtigten Aufstand veranstaltet, incl. Bürgermeister, Bauleiter, Polier und Firmeninhaber.
MfG ramses90

Hi
da kann die Miete gekürzt werden aber NUR mit Hilfe eines Anwalts!

Naja, es soll auch schonmal vorgekommen sein, dass jemand das ohne Anwalt geschafft hat und damit nicht das so gewonne Geld an den Anwalt zahlen musste.

Der VM kann sich die daraus entstehenden Kosten von
der Baufirma zurück holen.

Welche Kosten? Du meinst vermutlich Schadenersatz für seine geminderten Mieteinnahmen??
Nachdem er die Arbeiten aber wohl in genau diesem Umfang in Auftrag gegeben hat sehe ich einen sehr amüsierten Inhaber der Baufirma vor mir… :wink:

Hallo.

Dass bei einer aussergerichtlichen Geltendmachung einer Mietminderung der Vermieter den Anwalt des Mieters zahlen muss, wäre mir neu.