Betriebskostenabrechnung überprüfen lassen

Hallo,

hier mal eine Situationsbeschreibung:

Mieter A erhält von seinem Vermieter B jährlich eine Betriebskostenabrechnung von über 1000EUR für eine 80-90qm Wohnung, deren Warmmiete 500EUR beträgt.

Der Vermieter B hat 14Tage Zahlfrist für die Nachzahlung festgelegt.

Diese Betriebskostenabrechnungen will Mieter A überprüfen lassen, da er der Meinung ist, dass da was nicht stimmt.

Vor Erhalt der Abrechnung hat Mieter A seinem Vermieter B mitgeteilt, die Wohnung kündigen zu wollen.

Mit Übergabe der Betriebskostenabrechnung teilte Vermieter B dem Mieter A mit, dass er erst ausziehen dürfte, nachdem er diese Nachzahlung innerhalb der Frist beglichen hat.

Außerdem will der Vermieter B, dass der Mieter A die Kündigung des Mietvertrages ergänzt. Er verlangt die Angabe von 3 potenziellen Nachmietern.

Nun stellen sich folgende Fragen:

  1. Darf der Vermieter B verlangen, dass Mieter A 3 Nachmieter angibt ?

  2. Wielange hat Mieter A Zeit, die Betriebskostenabrechnung prüfen zu lassen ?

  3. Kann Mieter A, um Ärger zu vermeiden und um den Auszug nicht gefährden, die Nachzahlung tätigen, die Abrechnung danach überprüfen zu lassen und gegebenenfalls dann erst Geld zurückfordern, was zuviel gezahlt wurde ?

  4. Wenn 3. möglich ist, kann Mieter A dann auch vorherige Betriebskostenabrechnungen prüfen lassen, wenn sich herausstellt, dass Vermieter B Fehler in der Abrechnung gemacht hat. Denn dann liegt sehr nahe, dass dies in älteren Abrechnungen auch geschehen sein kann ?

Vielen Dank.

Die Suche nach einem Nachmieter ist ausschließlich Sache des Vermieters. Der Mieter hat hier keinerlei Pflichten, sofern er die Räume ordnungsgemäß und fristgerecht kündigt.
Der Vermieter hat zudem die Pflicht, die Abrechnungen von Nebenkosten transparent, d.h. ohne dass da irgendwelche Fragen offen bleiben , zu erstellen und ggf auch entsprechende Nachweise (Rechnungsbelege etc. vorzulegen) Solange dies nicht der Fall und die Forderung klar ist, besteht auch keine Pflicht zur Zahlung.
Was frühere Rechnungen betrifft, ist es natürlich schwieriger, da man sie ja bereits anerkannt hat. Die Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt 3 Jahre.