Am 30.07. habe ich die schriftliche Kündigung meines Mietvertrages an den Vermieter gesandt. Das war ein Freitag. Da am Samstag und Sonntag keine Post zugestellt wird, bekam der Vermieter erst am Montag, den 02.08. mein Schreiben zugestellt.
Laut Mietvertrag beginnt die 3 monatige Kündigungsfrist jeweils zu einem Monatsletzten bei rechtzeitiger Kündigung.
Zählt als rechtzeitig jetzt das Datum des Absendens
(30.07.) oder der Empfang (02.08)
Zählt ersteres, ist die 3 Monatsfrist am 31.10. aus, zählt zweiteres, dann verschiebt sich die Kündigungsfrist um ein Monat (31.08. bis 30.11).
Wenn es um einen Wohnraummietvertrag geht:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573c.html
auch den letzten Absatz beachten
Bei Gewerbe:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__580a.html
hier den genauen Text des Mietvertrages beachten. Möglicherweise Individualvereinbarung festgelegt.
vnA