bei auszug sind auf anhieb keine erkennbaren mängel zu sehen.
der neue mieter stellt nun bei inbetriebnahme fest, dass der brauseschlauch undicht, die waschbecken-armatur lose und der waschmaschinenhahn defekt ist.
muß der vormieter oder vermieter die erneuerung
und montage zahlen?
um unstimmigkeiten zu vermeiden wäre ich für
hilfreiche hinweise dankbar!
Das sind absolute Bagatellen, die vor allem nach einer längeren Mietzeit völlig normale Abnutzungen sind und nicht als Beschädigungen durch den Mieter anzusehen sind. Der Vermieter hat die Pflicht, dem Nachmieter die Wohnung in einwandfreiem Zustand zur Verfügung zu stellen. Dies fällt also grundsätzlich in die Zuständigkeit des Vermieters.
Es kommt darauf an wer fragt.
Der neue Mieter: Der Vermieter ist Ansprechpartner
Der Vermieter: Versteckte Mängel können 6 Monate nach Auszug geltend gemacht werden bevor sie endgültig verjähren. Dass man damit Erfolg haben wird, habe ich damit allerdings nicht gesagt.
vnA
Hallo,
Der Vermieter: Versteckte Mängel können 6 Monate nach Auszug
geltend gemacht werden bevor sie endgültig verjähren.
bitte mal die Rechtsgrundlage dafür nennen.
Gruß
S.J.