Kann man aus dem Mietvertrag früher raus?

Wenn man geheiratet hat, darf man aus der Wohnung einen Monat früher auszuziehen, als es nach der Kündigungsfrist normal geschehen würde? Wie stehen dafür die Chancen, wenn man einen zahlungsfähigen Nachmieter auftreibt und diesen dem Vermieter nach allen Regeln vorstellt? Gilt die Eheschließung als ein zumutbarer Grund, den Mieter zur Einhaltung der Kündigungsfrist zu verpflichten.

In Absprache

Wenn man geheiratet hat, darf man aus der Wohnung einen Monat
früher auszuziehen, als es nach der Kündigungsfrist normal
geschehen würde?

Warum? Niemand muss als Ehepaar zusammenleben.

Wie stehen dafür die Chancen, wenn man einen
zahlungsfähigen Nachmieter auftreibt und diesen dem Vermieter
nach allen Regeln vorstellt?

Das ist Ermessensache des Vermieters.

Gilt die Eheschließung als ein
zumutbarer Grund, den Mieter zur Einhaltung der
Kündigungsfrist zu verpflichten.

Ehe ist Privatvergnügen und verpflichtet zu nichts (außer möglicherweise Ehegattenunterhalt).

Gruß

Stefan