Energieausweis

Hallo zusammen,

wir ihr an meinem Beitrag unten seht, setze ich mich gerade sehr aktiv mit Energie/Kostenfragen auseinander.

Nehmen wir an es geht um ein Wohn-/Geschäftshaus, dieses Haus beherbergt 4 geschäftliche Partein, und 3 Wohnungen. Es wurde 1986 gebaut oder kernsaniert.
Könnte man einer dieser Wohneinheiten den Energieausweis verlangen? Ich kenn mich da gar nicht aus.

Wie sähe es aus, wenn der Vermieter den haben müsste, aber keinen hat?

Gruß Tina

In einem bestehenden Mietverhältnis muss der VM keinen Energieausweis vorlegen.
VOR Vermietung bzw. VOR Verkauf muss der Energieausweis auf Anfrage zur Einsicht vorgelegt (nicht überlassen) werden.

vnA

Und wie wäre das, wenn der neue Mieter das nicht wußte. Das Mietverhältnis gerade erst begonnen wurde und der Miete sich auf die auf ihn zukommenden Kosten einstellen möchte?

Gruß Tina

P.S.: Ich wußte sowas alles gar net! :o)

Vertrag unterschrieben - nix mehr mit Einsicht. Basta.
Ob aus Unwissenheit, Angst, Vergesslichkeit oder warum auch immer.
(Außerdem bezweifle ich, dass irgend jemand aus einem Energieausweis sinnvolle Schlüsse auf seinen zukünftigen Verbrauch ziehen kann)http://www.hausdachinfo.de/images/Energieausweis.jpg
vnA