Mieter entsorgt zum Mietende Teppichboden

Hallo,

angenommen ein Mieter kündigt nach 10 Jahren seinen Mietvertrag. Zum Ablauf des Mietverhältnisses findet eine Übergabe vor Ort statt bei der der Vermieter überrascht feststellt, dass der zu Mietbeginn neu verlegte Teppichboden herausgerissen und entsorgt wurde. Der Mieter begründet dies mit einem bereits vor Jahren von ihm verursachten Brandloch und meint, dass ein Teppichboden nach 10 Jahren ohnehin gewechselt werden muss. Man könnte ihm dankbar sein, dass er die Entsorgung übernommen hat…
Natürlich würde er auch sofort seine Kaution zurück haben wollen und droht mit rechtlichen Schritten. Der Vermieter lässt sich davon nicht beeindrucken und würde erst die Rechtslage prüfen wollen.
Was meint Ihr? Hätte der Vermieter eine Chance zumindest einen Teil des neuen Teppichs ersetzt zu bekommen?

Hallo,

die Rechtsprechung ist nicht ganz einheitlich an dieser Stelle, aber generell kann man davon ausgehen, dass ein Teppichboden je nach Qualität eine Lebensdauer von 8 - 12 Jahren hat.

Wenn es also normale Auslegeware war, würde ich es als Vermieter an dieser Stelle gut sein lassen, da die Chancen nicht sehr gut sind.

Wenn es ein bessere Teppich war, könnte man nun einfach von 12 Jahren ausgehen (die Brandlöcher hat er ja eingestanden… dass der Teppich durch normale Nutzung kaputt war, kann er ja nun auch nicht mehr beweisen), und nun 2/12 (16,6%) des Teppich-preises von der Kaution abziehen - dann müsste er vor Gericht ziehen…

Zurück bleibt natürlich der Nachgeschmack, dass der Teppich evtl. noch richtig gut war - bis auf die Brandlöcher. Aber das wird nun niemand mehr beweisen können.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,

Der Mieter begründet dies
mit einem bereits vor Jahren von ihm verursachten Brandloch
und meint, dass ein Teppichboden nach 10 Jahren ohnehin
gewechselt werden muss.

was mich stutzig macht: Ein Brandloch kann alles mögliche vom kleinen „Zigarettenloch“ bis zum halben Zimmerbrand sein. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass der Mieter den Teppich wegen eines Zigarettenlochs rausreißt.
Ach, aber ich falle schon in Spekulationen…

Gruß, Niels

Hallo

angenommen ein Mieter kündigt nach 10 Jahren seinen
Mietvertrag. Zum Ablauf des Mietverhältnisses findet eine
Übergabe vor Ort statt bei der der Vermieter überrascht
feststellt, dass der zu Mietbeginn neu verlegte Teppichboden
herausgerissen und entsorgt wurde.

Dies wäre eine verbotene Eigenmacht:
http://dejure.org/gesetze/BGB/858.html

Der Mieter begründet dies
mit einem bereits vor Jahren von ihm verursachten Brandloch
und meint, dass ein Teppichboden nach 10 Jahren ohnehin
gewechselt werden muss.

Diese Meinung kann man haben, aber ob diese gilt…
…der Wechsel wäre nicht zwingend.

btw:
Es wäre entscheidend wem der Teppich gehört. Bei unbekannten Eigentümern „ersitzt“ der Besitzer das Eigentum nach 10 Jahren, hier also ggf. der M.

Man könnte ihm dankbar sein, dass er
die Entsorgung übernommen hat…

Hmm, kommt darauf an. WEnn zB durch die Entsorgung Folgeschäden, wie zB klebende Rest, Oberflächenbeschädigungen oder sonstige Kosten aufgetreten sind, so wäre die wegen ebenda Schadensersatzpflichtig.

Die Beweisführung dagegen wären imho aus der zugegebenen (aber ggf. noch nachzuweisenden) Eigenmacht auf den M übergegangen. Es wäre also besser diesen Sachverhalt in einem Protokoll oä unterschreiben zulassen.

Natürlich würde er auch sofort seine Kaution zurück haben
wollen und droht mit rechtlichen Schritten.

Klar, weil hier vermutlich etwas vertuscht wird.
Manchmal dienen solche Aktionen nur dazu von anderen Schäden abzulenken. Also einfach mal die Wohnung genauer untersuchen, ob da nicht zB noch verstecke Mängel etc. vorhanden sind.
Die Kaution kann 3 bis 6 Monate zurückbehalten werden.

Der Vermieter
lässt sich davon nicht beeindrucken und würde erst die
Rechtslage prüfen wollen.

Ja, ob sich dies bei dem abgängien (wegen 10 Jahre alten) Teppich lohnt? Eher wohl wegen den Folgeschäden, falls vorhanden.

Was meint Ihr?

Hmm, dieser Typ M wäre bekannt. Meist versuchen sie in einer Art Grauzone ihr Heil zu finden. Sie bringen meist mehr Aufwand statt Zufiedenheit zustande. Mir sind die gehenden lieber als die kommenden. Da wäre „nur“ ein alter Teppich als Abschiedsärger eher sogar billiger als alles andere.

Mit anderen Worten: Es könnte auch sehr viel schlimmer kommen.

Hätte der Vermieter eine Chance zumindest einen
Teil des neuen Teppichs ersetzt zu bekommen?

Nur wenn der VM die außergewöhnliche Qualität (-Haltbarkeit zB Profiware für Hotels etc.) des Teppichs nachweisen kann, zB durch Quittungen und Fotos aus der Wohnung. Wie beschrieben hält sich der mögliche Ausgleich zu den finaziellen Klagerisiken oft im Ungleichgewicht.

Ein Anwalt würde aber auch ggf. auch für Kleinstbeträge tätig werden, sofern dieser zZ keine anderen lukrativen Aufträge hätte.

Als Alternative gäbe es zB einen Abzug an der Kaution mit allen Risiken (Klage), oder ein Mahnverfahren (Ausgang ungewiss).

vlg MC

Hallo

angenommen ein Mieter kündigt nach 10 Jahren seinen
Mietvertrag. Zum Ablauf des Mietverhältnisses findet eine
Übergabe vor Ort statt bei der der Vermieter überrascht
feststellt, dass der zu Mietbeginn neu verlegte Teppichboden
herausgerissen und entsorgt wurde.

Dies wäre eine verbotene Eigenmacht:
http://dejure.org/gesetze/BGB/858.html

Dies gilt für einen vom VM zur Verfügung gestellten Teppich.

vlg MC

Hallo,

Es wäre entscheidend wem der Teppich gehört. Bei unbekannten
Eigentümern „ersitzt“ der Besitzer das Eigentum nach 10
Jahren, hier also ggf. der M.

Ist ein Teppichboden denn eine bewegliche Sache? Und Warum sollte ein Mieter davon ausgehen können (also in guten Glauben sein), dass ein Teppichboden in einer gemieteten Wohnung von ihm (wodurch?) erworben wird? Siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/937.html
Gruß
loderunner (ianal)

HI

Es wäre entscheidend wem der Teppich gehört. Bei unbekannten
Eigentümern „ersitzt“ der Besitzer das Eigentum nach 10
Jahren, hier also ggf. der M.

Ist ein Teppichboden denn eine bewegliche Sache?

Na ja, vielleicht wurde von mir auch eher an einen normalen Teppich gedacht. Aber warum soll ein nicht fest eingeklebter Teppichboden (heute eher unüblich) nicht eine bewegliche Sache sein. Ansonsten würde ein fest eingeklebter Teppich immer dem VM (, da fest mit dem Gund und Boden verbunden,) gehören, egal wer den bezahlt hat.

Und Warum
sollte ein Mieter davon ausgehen können (also in guten Glauben
sein), dass ein Teppichboden in einer gemieteten Wohnung von
ihm (wodurch?) erworben wird?

Siehe
http://dejure.org/gesetze/BGB/937.html

Ja, genau wegen diesem §937 BGB. Den Glauben daran könnte der VM den M mitteilen.

bwt:
Der VM könnte womöglich nach 10 Jahren davon ausgehen, das lose Dinge innerhalb einer Mietwohnung von dem Besitzer der Wohnung ersessen werden. (Hier würde mich mal die Meinung der echten Profis interessieren.)

vlg MC