Hallo
angenommen ein Mieter kündigt nach 10 Jahren seinen
Mietvertrag. Zum Ablauf des Mietverhältnisses findet eine
Übergabe vor Ort statt bei der der Vermieter überrascht
feststellt, dass der zu Mietbeginn neu verlegte Teppichboden
herausgerissen und entsorgt wurde.
Dies wäre eine verbotene Eigenmacht:
http://dejure.org/gesetze/BGB/858.html
Der Mieter begründet dies
mit einem bereits vor Jahren von ihm verursachten Brandloch
und meint, dass ein Teppichboden nach 10 Jahren ohnehin
gewechselt werden muss.
Diese Meinung kann man haben, aber ob diese gilt…
…der Wechsel wäre nicht zwingend.
btw:
Es wäre entscheidend wem der Teppich gehört. Bei unbekannten Eigentümern „ersitzt“ der Besitzer das Eigentum nach 10 Jahren, hier also ggf. der M.
Man könnte ihm dankbar sein, dass er
die Entsorgung übernommen hat…
Hmm, kommt darauf an. WEnn zB durch die Entsorgung Folgeschäden, wie zB klebende Rest, Oberflächenbeschädigungen oder sonstige Kosten aufgetreten sind, so wäre die wegen ebenda Schadensersatzpflichtig.
Die Beweisführung dagegen wären imho aus der zugegebenen (aber ggf. noch nachzuweisenden) Eigenmacht auf den M übergegangen. Es wäre also besser diesen Sachverhalt in einem Protokoll oä unterschreiben zulassen.
Natürlich würde er auch sofort seine Kaution zurück haben
wollen und droht mit rechtlichen Schritten.
Klar, weil hier vermutlich etwas vertuscht wird.
Manchmal dienen solche Aktionen nur dazu von anderen Schäden abzulenken. Also einfach mal die Wohnung genauer untersuchen, ob da nicht zB noch verstecke Mängel etc. vorhanden sind.
Die Kaution kann 3 bis 6 Monate zurückbehalten werden.
Der Vermieter
lässt sich davon nicht beeindrucken und würde erst die
Rechtslage prüfen wollen.
Ja, ob sich dies bei dem abgängien (wegen 10 Jahre alten) Teppich lohnt? Eher wohl wegen den Folgeschäden, falls vorhanden.
Was meint Ihr?
Hmm, dieser Typ M wäre bekannt. Meist versuchen sie in einer Art Grauzone ihr Heil zu finden. Sie bringen meist mehr Aufwand statt Zufiedenheit zustande. Mir sind die gehenden lieber als die kommenden. Da wäre „nur“ ein alter Teppich als Abschiedsärger eher sogar billiger als alles andere.
Mit anderen Worten: Es könnte auch sehr viel schlimmer kommen.
Hätte der Vermieter eine Chance zumindest einen
Teil des neuen Teppichs ersetzt zu bekommen?
Nur wenn der VM die außergewöhnliche Qualität (-Haltbarkeit zB Profiware für Hotels etc.) des Teppichs nachweisen kann, zB durch Quittungen und Fotos aus der Wohnung. Wie beschrieben hält sich der mögliche Ausgleich zu den finaziellen Klagerisiken oft im Ungleichgewicht.
Ein Anwalt würde aber auch ggf. auch für Kleinstbeträge tätig werden, sofern dieser zZ keine anderen lukrativen Aufträge hätte.
Als Alternative gäbe es zB einen Abzug an der Kaution mit allen Risiken (Klage), oder ein Mahnverfahren (Ausgang ungewiss).
vlg MC