Hallo,
wie verhält es sich, wenn ein Wohnungseigentümer den Mieter
einer Eigentumswohnung, die sich darüber befindet, ständig
wegen Lärmbelästigung beschimpft, die von anderer Seite nicht
bestätigt werden kann? Der Mieterin wird vorgeworfen, sie
würde nachts durch die Wohnung laufen (Ist das nicht ihr gutes
Recht, zumal sie Filzlatschen trägt?), nachts duschen (Sie
arbeitet bis 0 Uhr) und mit Absatzschuhen die Treppe
hochlaufen (Soll sie die Schuhe an der Haustür ausziehen?).
Weiterhin klopft man an ihrer Tür, wenn sie um 21:30 Uhr mit
Besuch auf dem Balkon sitzt und sich in normaler Lautstärke
unterhält.
Nachbarschaftliche Streitereien sind privatrechtliche Auseinandersetzungen. Darum kümmert sich auch die Polizei nur in Ausnahmefällen. Hier hilft entweder ein Gespräch zwischen den „Kontrahenten“ oder nur ausziehen.
Selbstverständlich darf ein Mieter zu jeder Tages- und Nachzeit durch seine Wohnung laufen, insbesondere (!) wenn er dabei Hausschuhe trägt. Das kann ihm keiner verbieten.
Beim Duschen ist die Rechtsprechung nicht so deutlich. Es gibt Urteile in der ein Bade- und Duschverbot zwischen 23 und 6 Uhr - festgelegt in der Hausordnung - als wirksam vereinbart durchgegangen ist (BReg 2 Z 7/91, NJW-RR 1991, 912). Eine Begründung: Es gibt auch andere Waschmöglichkeiten (etwa am Handwaschbecken).
Andere Urteile sagen, dass das Baden und Duschen dem Mieter zu jeder Tages- und Nachtzeit erlaubt werden muss (LG Köln 1. Zivilkammer, Urteil vom 17. April 1997, Az: 1 S 304/96).
Ich persönlich bin der Ansicht, das man durchaus nicht unbedingt in der Nacht duschen müsste, sich am Waschbecken säubern kann und die Dusche auf die Zeit vor Arbeitsantritt am Tage verlegen könnte - wenn man denn auf Frieden bedacht ist. Das ist aber - wie gesagt - meine persönliche Meinung.
Bezüglich des Lärms auf dem Balkon: Eigentlich alle HOen und die Rechtsprechung gehen von einer „Nachtruhe“ ab 22.oo h aus. Das bedeutet ab dann Zimmerlautstärke. Das ein Sprechen auf dem Balkon zur Nachtzeit (oder abends) weitaus lauter empfunden wird muss man wohl nicht extra betonen.
Andere Mieter bzw. Eigentümer im Haus hören nichts davon und
können dies nicht bestätigen.
Na, dass ist ja schon mal prima. Kann der VM jedenfalls schon mal nicht abmahnen etc.
Besteht die Möglichkeit einer Unterlassungsklage - natürlich
mit vorheriger Ankündigung. Die Mieterin hat bereits erwähnt,
dass sie keine Lust auf permanenten Nachbarschaftsstreit hat
und ausziehen möchte. Wer kommt für den Mietausfall auf?
Wegen Unterlassungsklage mal im Allgemeinen Rechtsfrage-Brett posten. Was da möglich ist, isch weiset nicht.
Was für ein Mietausfall? Fristlos kann die Mieterin jedenfalls nicht „einfach“ ausziehen. Und bei fristgerechter Kündigung entsteht kein Mietausfall.
Die Besitzer der Eigentumswohnung haben bereits eine andere
Mieterin „rausgeekelt“. Da wurde jedoch nichts unternommen.
Das kann die jetzige Mieterin nicht interessieren. Sofern der VM nichts unternimmt, zieht eben eine nicht endenwollende Reihe von Mietern ein- und aus. Das ist sein Bier.
Vielen Dank vorab für gute Ideen, die Mieterin zum Bleiben zu
bewegen.
Entweder ein bisschen Geben und Nehmen (siehe Duschen in der Nacht, evtl. vom Balkon abends dann doch wegbleiben) und/oder stur bleiben und den Nachbarn entweder ignorieren oder auf die Rechtslage hinweisen.
Letztendlich bleibt der Spruch immer wieder aktuell: Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem (bösen) Nachbarn nicht gefällt.
Gruß
Nita