Da es zurZeit sehr viel regnet, stellten meine Nachbarin und ich uns die Frage, was würde eigentlich passieren, wenn man eine angemietete
Garage umfunktioniert in eine Abstellkammer und dort Regen eindringt
und die abgestellten Sachen beschädigt. SAgen wir mal das Wasser steht 3cm hoch.
Wer haftet dann eigentlich, der Vermieter oder der Mieter, weil er
die Garage nicht für sein Auto, sondern für allerlei Kleinkram benutzt ?
Hallo,
Garage umfunktioniert in eine Abstellkammer und dort Regen
eindringt
und die abgestellten Sachen beschädigt. SAgen wir mal das
Wasser steht 3cm hoch.
Wer haftet dann eigentlich, der Vermieter oder der Mieter,
weil er
die Garage nicht für sein Auto, sondern für allerlei Kleinkram
benutzt ?
eine Garage ist per Definition (http://de.wikipedia.org/wiki/Garage) eine abschließbare überdachte und durch feste Wände (mit Garagentor) umschlossene Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge. In den allermeisten Fällen ist die Art der Nutzung auch noch vertraglich geregelt.
Wird diese zweckentfremdet genutzt, dürfte es kaum das Problem des Vermieters sein, wenn hierdurch Schäden entstehen.
Gruß
S.J.
Hallo,
der Vermieter haftet bei Beschädigungen von mietereigenen Gegenständen in den Mieträumen grundsätzlich nur bei Verschulden (grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlich). Mieter sollten daher grundsätzlich eine Hausratversicherung abschließen.
MfG Autschbaby
Hallo,
der Vermieter haftet bei Beschädigungen von mietereigenen
Gegenständen in den Mieträumen grundsätzlich nur bei
Verschulden (grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlich). Mieter
sollten daher grundsätzlich eine Hausratversicherung
abschließen.
die aber für gewöhnlich nur Leitungswasserschäden übernimmt.
Gruß
S.J.