Absage seitens Vermieter trotz Zusicherung

Guten Tag!

Ein Pärchen hat wg. Arbeitsaufnahme in einer neuen Stadt vor, zum 01.09. in eine Wohnung in ebendieser Stadt zu ziehen (diese liegt ca. 3 Autostunden vom jetzigen Wohnort entfernt).
Das Pärchen vereinbart ca. 1 Monat vorher mehrere Besichtigungstermine mit einer Wohnungsbaugenossenschaft (= WBG), welche auch wahrgenommen werden.
Die Besichtigung wird seitens der WBG durch eine Auszubildende (= MAin) wahrgenommen, was dem Pärchen jedoch während der Besichtigung und auch danach nicht mitgeteilt wird.

Das Pärchen fragt während der Besichtigung an, ab wann es in die besichtigten Wohnungen reinkönne, denn das ganze (sprich die Formalitäten + der eigentliche Umzug) müsse ja kurzfristig, nämlich bis zum 01.09.2010 durchgeführt sein.
Die Antwort lautet: Sobald die erforderlichen Unterlagen bei der WBG eingingen, könne das Pärchen in die Wohnung, also auf jeden Fall rechtzeitig.
Das Pärchen hat am gleichen Tag noch einige andere Besichtigungstermine bei anderen Anbietern, welche es aber absagt, da es recht schnell zu dem Schluss kommt, die soeben angesehen Wohnungen seien genau das Richtige.

Nachdem das Pärchen wieder in der bisherigen Heimatstadt ankommt und sich das ganze nochmal reiflich überlegt hat, ruft es bei der WBG an und teilt dieser bzw. der MAin mit, man habe sich für die Wohnung in der Straße XYZ entschieden. Gleichzeitig wird vereinbart, dass die MAin der WBG noch einen Grundriss der Wohnung per E-Mail sendet. Als diese eintrifft, wird lediglich anhand der Absender-E-Mail-Adresse erkennbar, dass die MAin eine Auszubildende ist. Das Pärchen denkt sich jedoch weiter nichts dabei, denn es vertraut der WBG und deren Mitarbeitern.
Es werden danach noch ein paar Kleinigkeiten telefonisch abgefragt und das Pärchen erklärt danach erneut, dass es diese Wohnung haben wolle.
Die Frage, wie es dann weiterginge, wird folgendermaßen beantwortet: Wenn das Pärchen die Unterlagen bis zum Ende der Woche einreicht, dann werden diese noch geprüft und vom Vorstand abgesegnet und dann könne das Pärchen Mitte, spätestens Ende der darauffolgenden Woche in die Wohnung.
Das Pärchen sucht alle Unterlagen zusammen und schickt sie rechtzeitig los. Weiterhin baut es die Möbel auseinander und fängt an, alles einzupacken, denn der Umzug steht ja unmittelbar vor der Tür.

Am Dienstag der darauffolgenden Woche ruft ein Teil des Pärchens bei der WBG an und fragt, wie der Bearbeitungsstand sei (das Pärchen hat mittlerweile etwas Zeitdruck, da nur noch 1,5 Wochen bis zum Monatsende und nur noch eine halbe Woche bis zum geplanten Umzug übrig sind). Daraufhin wird mitgeteilt, es fehle noch ein Einkommensnachweis des neuen Arbeitgebers. Dieser wird sodann vom neuen AG simuliert und der WBG per Mail zugeschickt. Nun teilt die MAin mit, es fehle noch eine Einstellungszusage seitens des neuen AG.
Auch diese „besorgt“ der neue AG völlig unbürokratisch und wird auch per Mail geschickt.

Beim dritten Telefonat wird dann plötzlich von der MAin erklärt, die Sachen müssten nun doch noch vom Vorstand genehmigt werden, welcher aber nicht mehr da sei, erst am nächsten Tag.
Die Genehmigung sei aber fraglich, da man ja nicht wisse, was mit dem anderen Teil des Pärchens sei, denn das befinde sich ja in einer Ausbildung und es könne ja passieren, das danach keine Arbeit gefunden werde.
Die Antwort des anrufenden Teils: Dies stellt jedoch kein Problem dar, da der andere Teil ein ausreichend hohes Einkommen hat, um trotzdem alle Kosten zu tragen.
Hieraufhin fällt der MAin folgendes ein: Außerdem könne man ja bei dem neuen AG wohnen, denn der biete ja auch Wohnungen an. Der anrufende Teil teilt mit, dass dies für ihn nicht möglich sei, da Mitarbeitern in seiner Position seitens des AG keine Wohnungen zur Verfügung gestellt würden. Die MAin der WBG kommt kurz ins Stottern, bleibt aber bei ihrer Aussage und fügt an:
Selbst wenn der Vorstand genehmigen würde, könnte das Pärchen nicht mehr zum 01.09.2010 in die Wohnung, da sowohl die MAin als auch alle anderen MA der WBG ab der nächsten Woche in Urlaub sei. Es sei nicht möglich, innerhalb der nächsten (restlichen) drei Tage den Mietvertrag fertig zu machen, da man ja auch noch was anderes zu tun hätte, als jetzt einen Mietvertrag aufzusetzen.
Das Pärchen fällt aus allen Wolken (es ist der 17.08. und es hat sich ja auf die Aussagen der MAin verlassen und daher keine weiteren Anstrengungen, die Wohnungssuche betreffend, unternommen).
Ein Teil des Pärchens (der andere hat gerade Urlaub) hat sich vorher extra ab dem 18.08. bis zum 23.08. Urlaub genommen und mit dem bisherigen AG vereinbart, den restlichen Urlaub + Überstunden per Gehalt abzugelten.
Da das Pärchen das ganze jetzt irgendwie nicht glauben kann, ruft es am 18.08. nochmal bei der MAin an (jemand anderes, Entscheidungsträger, ist nie zu sprechen) und fragt, ob es denn nun an der Wohnung selbst läge, dass die WBG DIESE nicht an das Pärchen vermieten wolle, oder ob es andere Gründe gäbe. Die Antwort lautet: Es habe sich schon jemand anderes gefunden, der die Wohnung wolle.
Und eine Vermietung, wie abgesprochen zum 01.09., sei eben nicht möglich, da ja der Urlaub beginne und, wenn überhaupt, könne ein Mietvertrag ab dem 06.09. abgeschlossen werden.

Nach Würdigung aller Umstände (dass jemand anderes schneller gewesen ist, wusste man am 17.08., vor Anforderung der „fehlenden“ Unterlagen noch nicht?) kommt das Pärchen zu dem Ergebnis, dass die WBG dem Pärchen einfach keine Wohnung geben möchte. Damit kann das Pärchen leben, es hat nun aber das Problem, dass es sich innerhalb EINER Woche eine andere Wohnung suchen muss. Dies ist jedoch schwierig, da die Anfang des Monats noch in Frage kommenden Wohnungen mittlerweile auch vergeben sind und die noch übrigen Wohnungen das geplante Budget stark übersteigen.
Das Pärchen hat nun jedoch keine Wahl und MUSS sich was anderes suchen.
Hierbei entstehen erneut Fahrtkosten, es ist nicht sichergestellt, dass andere Vermieter es schaffen, innerhalb dieser einen Woche ein Mietverhältnis zu begründen und der Teil, der extra für den geplanten Umzug Urlaub genommen hatte, hat aufgrund der Abgeltung keine Möglichkeit mehr, in der letzten Augustwoche Urlaub zu nehmen.
Weiterhin ist nicht sicher, dass die Umzugshelfer (Bekannte) auch zu einem eventuell späteren Zeitpunkt noch helfen können, sodass das Pärchen wahrscheinlich eine Umzugsfirma oder Helfer gegen Entgelt bestellen muss.
Und wenn wirklich gar nichts klappt, ist das Pärchen ab dem 01.09. obdachlos.

Hat das Pärchen irgendwelche Ansprüche gegen die WBG? Ist eventuell sogar ein (fern-)mündlicher Mietvertrag zustande gekommen? Was kann das Pärchen mit den nun wahrscheinlich entstehenden Mehrkosten machen? Sie ggf. der WBG in Rechnung stellen, da diese ja, aus nicht nachvollziehbaren bzw. fadenscheinigen Gründen, das Zustandekommen des Mietverhältnisses vereitelt hat?

Sollte eigentlich nicht soviel Text werden, hoffe, es kann dem Pärchen trotzdem jemand helfen/Auskunft zur rechtlichen Lage geben!

MfG und vielen Dank ToriW!

Salü Tori, weisst Du, diese Geschichte stimmt mich traurig. Es zeigt mir eigentlich, dass man heute immer mit angeschalteter Videokammera und laufendem Tonbandgerät herum laufen muss, jeden Wortschnippsel seines Gegenüberso sogleich auf Papier bringen und unterschreiben lassen muss damit man sicher ist, was man gesagt hat.
Würde man jedoch bei einer ersten Wohnungsbesichtigung sogleich ein Papier zücken und den Vermieter bitten: „Hey, unterschreibe mir bitte, dass ich jetzt heute mein Interesse an Deiner Wohnung bekunde“, dann würde der ja auch blos mit der Schulter zucken. Und im Nachhinein dann sowas.
Ich bewundere Dich, wie sachlich und gelassen Du die ganze Geschichte niedergeschrieben hast. Ich glaube, ich würde gleich eine Webseite machen und die so lange optimierunge biss der Name dieser Vermietung bei jeder Suche nach Wohnung raum xy als erstes kommt. Da wären mir viele Nächte Arbeit nicht zu viel.

Ich wünsche Dir und diesem besagten Pärchen alles Glück dieser Welt, dass diese Geschichte gut ausgeht und der Umzug zu funktionieren kommt.

Viele Grüsse
Mit Gedanken bei Euch
Plauderi

Das Fußballspiel ist erst aus, wenn der Schiedsrichter abgepfiffen hat.
Der Mietvertrag gilt erst, wenn die Tinte auf dem Papier ist.

Aus welchen Gründen der VM keine Vertragsbindung mit dem Interessenten eingehen möchte bleibt ihm überlassen (mit Ausnahme des Gleichstellungsbehinderungsdingsbumsgesetzes).

Ich glaube auch nicht, dass hier in irgendeiner Form Schadenersatz erfolgreich geltend gemacht werden kann (aber zum Glauben ist Sonntags die Kirche da). Zumindest sind für mich keine Gründe erkennbar. Von Anfang an war die Vorlage irgendwelcher Unterlagen gefordert. Und dass da die reine Vorlage ausreichen sollte, glaubt ja kein Mensch. Vorzulegen sind derartige Unterlagen grundsätzlich ‚zur Prüfung‘. Auch wenn ihr der Meinung wart, dass das ganz tolle Unterlagen sind, kann es sich für den Entscheider ganz anders darstellen. Einen guten Job zu haben ist in einem Haus mit überwiegend Harz4-Empfängern nicht unbedingt ein Garant für eine Eintrittskarte. Auch der Hinweis auf die Entscheidungsbefugnis des Vorstandes wurde frühzeitig gegeben.

vnA *ianal*

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Hallo.

Vielleicht bin ich ja blind oder begriffsstutzig, aber ich kann nirgend eine definitive Zusage erkennen. Bereits die Tatsache, dass Unterlagen angefordert werden zeigt, dass noch keine Entscheidung getroffen worden ist.

Hi

vorab schon mal scnr :smile:

[…]

Und eine Vermietung, wie abgesprochen zum 01.09., sei eben
nicht möglich, da ja der Urlaub beginne und, wenn überhaupt,
könne ein Mietvertrag ab dem 06.09. abgeschlossen werden.

Na ja, eben wieder eine weitere unverbindlich in Aussicht gestellte Stellungnahme.

Nach Würdigung aller Umstände (dass jemand anderes schneller
gewesen ist, wusste man am 17.08., vor Anforderung der
„fehlenden“ Unterlagen noch nicht?) kommt das Pärchen zu dem
Ergebnis, dass die WBG dem Pärchen einfach keine Wohnung geben
möchte.

Kann man so nicht denken, s. o.

Damit kann das Pärchen leben, es hat nun aber das
Problem, dass es sich innerhalb EINER Woche eine andere
Wohnung suchen muss.

Hmm, wäre etwas finden und bekommen nicht zielführender?

Dies ist jedoch schwierig, da die Anfang
des Monats noch in Frage kommenden Wohnungen mittlerweile auch
vergeben sind und die noch übrigen Wohnungen das geplante
Budget stark übersteigen.

Hmm, es sind also schon alle angebotenen Wohnmglichkeiten abgeklappert worden. Es gibt sogar Studentenwohnheime, die auch keine Studenten aufnehmen.

Das Pärchen hat nun jedoch keine Wahl und MUSS sich was
anderes suchen.

Hmm, von müssen wäre jetzt schon nicht ganz richtig, aber Sinnvoll könnte es wohl sein.

Hierbei entstehen erneut Fahrtkosten,

???
Man könnte ein Hotel, Herberge oder eine Penson auch ohne Anreise buchen. Man stelle sich bloß vor dies wäre nicht so. :wink:

es ist nicht
sichergestellt, dass andere Vermieter es schaffen, innerhalb
dieser einen Woche ein Mietverhältnis zu begründen

sicher wäre in diesem Leben ohnehin nur das Ableben…
…in einem andern wüßte man dies noch nicht einmal

und der
Teil, der extra für den geplanten Umzug Urlaub genommen hatte,
hat aufgrund der Abgeltung keine Möglichkeit mehr, in der
letzten Augustwoche Urlaub zu nehmen.

Ja, das wäre eben das vorher bekannte Risiko wenn ein Unzug derart knapp organisiert wird.

Weiterhin ist nicht sicher, dass die Umzugshelfer (Bekannte)
auch zu einem eventuell späteren Zeitpunkt noch helfen können,

Ja, diese Probelm hätte auch jederezeit auftreten können. Es gibt aber auch nette Studentenjobvermittlungen, die gerne mit günstigen Personal aushelfen.

sodass das Pärchen wahrscheinlich eine Umzugsfirma oder Helfer
gegen Entgelt bestellen muss.

Dieses Risiko fällt unter allgemeines Lebensrisiko, die Bekannten könnten ja auch mal doch noch kurzfristig absagen…

Und wenn wirklich gar nichts klappt, ist das Pärchen ab dem
01.09. obdachlos.

Na ja, es gibt immer noch Miet-Garagen zum Unterstellen von Dingen und Hotels, Penionen oder Herbengen die Leute übernachten lassen. Im Notfall einfach mal das Bürgeramt anrufen ob nicht der Staat eine Unterkunft für bedürftige (ggf. Nachweis erbringen) noch frei hat.

Hat das Pärchen irgendwelche Ansprüche gegen die WBG?

nein

Ist
eventuell sogar ein (fern-)mündlicher Mietvertrag zustande
gekommen?

Dies konnten schon fast alle Vorposter nicht erkennen.

Was kann das Pärchen mit den nun wahrscheinlich
entstehenden Mehrkosten machen?

Bezahlen? Warum sollten andere für eigenen Planungsfehler aufkommen sollen?

Sie ggf. der WBG in Rechnung
stellen, da diese ja, aus nicht nachvollziehbaren bzw.
fadenscheinigen Gründen, das Zustandekommen des
Mietverhältnisses vereitelt hat?

Hmm die Vereitelung eines in Anssicht gestellten Mietereignisses soll also Schadensersatzpflichtig sein.
Wenn dies wirklich so wäre (imho) würde so jegliches Mietgeschäft sofort zum Erliegen kommen und eine Menge von Leuten würden so nie mehr eine Anschlußmietwohnung finden. Dafür würde es wohl viel mehr Eigentumswohnungen zum Verkauf geben, ob dies dem Pärchen wirklich hilft?

vlg MC

PS:
Eine rührend geschriebene Geschichte, die aber leider auf eine viel zu knappe Umzugszeitplanung basiert. Eine so knappe Kündigung wäre zB nicht nötig. Der Arbeitsaufnahme könnte vorübergehnd auch von einem vorerst zusätzlichen angemieteten Zimmer vor Ort oä stattfinden. Das dies nicht immer die billigste Lösungen sind ist klar, aber besser als nun das Mobiliar zwischenzulagern und doch eine andere (vermutlich teuerer) Herberge nun sogar gemeinsam zu beziehen um von dort aus weiter nach einer Mietwohnung zu suchen. Viel Glück.