Guten Tag!
Ein Pärchen hat wg. Arbeitsaufnahme in einer neuen Stadt vor, zum 01.09. in eine Wohnung in ebendieser Stadt zu ziehen (diese liegt ca. 3 Autostunden vom jetzigen Wohnort entfernt).
Das Pärchen vereinbart ca. 1 Monat vorher mehrere Besichtigungstermine mit einer Wohnungsbaugenossenschaft (= WBG), welche auch wahrgenommen werden.
Die Besichtigung wird seitens der WBG durch eine Auszubildende (= MAin) wahrgenommen, was dem Pärchen jedoch während der Besichtigung und auch danach nicht mitgeteilt wird.
Das Pärchen fragt während der Besichtigung an, ab wann es in die besichtigten Wohnungen reinkönne, denn das ganze (sprich die Formalitäten + der eigentliche Umzug) müsse ja kurzfristig, nämlich bis zum 01.09.2010 durchgeführt sein.
Die Antwort lautet: Sobald die erforderlichen Unterlagen bei der WBG eingingen, könne das Pärchen in die Wohnung, also auf jeden Fall rechtzeitig.
Das Pärchen hat am gleichen Tag noch einige andere Besichtigungstermine bei anderen Anbietern, welche es aber absagt, da es recht schnell zu dem Schluss kommt, die soeben angesehen Wohnungen seien genau das Richtige.
Nachdem das Pärchen wieder in der bisherigen Heimatstadt ankommt und sich das ganze nochmal reiflich überlegt hat, ruft es bei der WBG an und teilt dieser bzw. der MAin mit, man habe sich für die Wohnung in der Straße XYZ entschieden. Gleichzeitig wird vereinbart, dass die MAin der WBG noch einen Grundriss der Wohnung per E-Mail sendet. Als diese eintrifft, wird lediglich anhand der Absender-E-Mail-Adresse erkennbar, dass die MAin eine Auszubildende ist. Das Pärchen denkt sich jedoch weiter nichts dabei, denn es vertraut der WBG und deren Mitarbeitern.
Es werden danach noch ein paar Kleinigkeiten telefonisch abgefragt und das Pärchen erklärt danach erneut, dass es diese Wohnung haben wolle.
Die Frage, wie es dann weiterginge, wird folgendermaßen beantwortet: Wenn das Pärchen die Unterlagen bis zum Ende der Woche einreicht, dann werden diese noch geprüft und vom Vorstand abgesegnet und dann könne das Pärchen Mitte, spätestens Ende der darauffolgenden Woche in die Wohnung.
Das Pärchen sucht alle Unterlagen zusammen und schickt sie rechtzeitig los. Weiterhin baut es die Möbel auseinander und fängt an, alles einzupacken, denn der Umzug steht ja unmittelbar vor der Tür.
Am Dienstag der darauffolgenden Woche ruft ein Teil des Pärchens bei der WBG an und fragt, wie der Bearbeitungsstand sei (das Pärchen hat mittlerweile etwas Zeitdruck, da nur noch 1,5 Wochen bis zum Monatsende und nur noch eine halbe Woche bis zum geplanten Umzug übrig sind). Daraufhin wird mitgeteilt, es fehle noch ein Einkommensnachweis des neuen Arbeitgebers. Dieser wird sodann vom neuen AG simuliert und der WBG per Mail zugeschickt. Nun teilt die MAin mit, es fehle noch eine Einstellungszusage seitens des neuen AG.
Auch diese „besorgt“ der neue AG völlig unbürokratisch und wird auch per Mail geschickt.
Beim dritten Telefonat wird dann plötzlich von der MAin erklärt, die Sachen müssten nun doch noch vom Vorstand genehmigt werden, welcher aber nicht mehr da sei, erst am nächsten Tag.
Die Genehmigung sei aber fraglich, da man ja nicht wisse, was mit dem anderen Teil des Pärchens sei, denn das befinde sich ja in einer Ausbildung und es könne ja passieren, das danach keine Arbeit gefunden werde.
Die Antwort des anrufenden Teils: Dies stellt jedoch kein Problem dar, da der andere Teil ein ausreichend hohes Einkommen hat, um trotzdem alle Kosten zu tragen.
Hieraufhin fällt der MAin folgendes ein: Außerdem könne man ja bei dem neuen AG wohnen, denn der biete ja auch Wohnungen an. Der anrufende Teil teilt mit, dass dies für ihn nicht möglich sei, da Mitarbeitern in seiner Position seitens des AG keine Wohnungen zur Verfügung gestellt würden. Die MAin der WBG kommt kurz ins Stottern, bleibt aber bei ihrer Aussage und fügt an:
Selbst wenn der Vorstand genehmigen würde, könnte das Pärchen nicht mehr zum 01.09.2010 in die Wohnung, da sowohl die MAin als auch alle anderen MA der WBG ab der nächsten Woche in Urlaub sei. Es sei nicht möglich, innerhalb der nächsten (restlichen) drei Tage den Mietvertrag fertig zu machen, da man ja auch noch was anderes zu tun hätte, als jetzt einen Mietvertrag aufzusetzen.
Das Pärchen fällt aus allen Wolken (es ist der 17.08. und es hat sich ja auf die Aussagen der MAin verlassen und daher keine weiteren Anstrengungen, die Wohnungssuche betreffend, unternommen).
Ein Teil des Pärchens (der andere hat gerade Urlaub) hat sich vorher extra ab dem 18.08. bis zum 23.08. Urlaub genommen und mit dem bisherigen AG vereinbart, den restlichen Urlaub + Überstunden per Gehalt abzugelten.
Da das Pärchen das ganze jetzt irgendwie nicht glauben kann, ruft es am 18.08. nochmal bei der MAin an (jemand anderes, Entscheidungsträger, ist nie zu sprechen) und fragt, ob es denn nun an der Wohnung selbst läge, dass die WBG DIESE nicht an das Pärchen vermieten wolle, oder ob es andere Gründe gäbe. Die Antwort lautet: Es habe sich schon jemand anderes gefunden, der die Wohnung wolle.
Und eine Vermietung, wie abgesprochen zum 01.09., sei eben nicht möglich, da ja der Urlaub beginne und, wenn überhaupt, könne ein Mietvertrag ab dem 06.09. abgeschlossen werden.
Nach Würdigung aller Umstände (dass jemand anderes schneller gewesen ist, wusste man am 17.08., vor Anforderung der „fehlenden“ Unterlagen noch nicht?) kommt das Pärchen zu dem Ergebnis, dass die WBG dem Pärchen einfach keine Wohnung geben möchte. Damit kann das Pärchen leben, es hat nun aber das Problem, dass es sich innerhalb EINER Woche eine andere Wohnung suchen muss. Dies ist jedoch schwierig, da die Anfang des Monats noch in Frage kommenden Wohnungen mittlerweile auch vergeben sind und die noch übrigen Wohnungen das geplante Budget stark übersteigen.
Das Pärchen hat nun jedoch keine Wahl und MUSS sich was anderes suchen.
Hierbei entstehen erneut Fahrtkosten, es ist nicht sichergestellt, dass andere Vermieter es schaffen, innerhalb dieser einen Woche ein Mietverhältnis zu begründen und der Teil, der extra für den geplanten Umzug Urlaub genommen hatte, hat aufgrund der Abgeltung keine Möglichkeit mehr, in der letzten Augustwoche Urlaub zu nehmen.
Weiterhin ist nicht sicher, dass die Umzugshelfer (Bekannte) auch zu einem eventuell späteren Zeitpunkt noch helfen können, sodass das Pärchen wahrscheinlich eine Umzugsfirma oder Helfer gegen Entgelt bestellen muss.
Und wenn wirklich gar nichts klappt, ist das Pärchen ab dem 01.09. obdachlos.
Hat das Pärchen irgendwelche Ansprüche gegen die WBG? Ist eventuell sogar ein (fern-)mündlicher Mietvertrag zustande gekommen? Was kann das Pärchen mit den nun wahrscheinlich entstehenden Mehrkosten machen? Sie ggf. der WBG in Rechnung stellen, da diese ja, aus nicht nachvollziehbaren bzw. fadenscheinigen Gründen, das Zustandekommen des Mietverhältnisses vereitelt hat?
Sollte eigentlich nicht soviel Text werden, hoffe, es kann dem Pärchen trotzdem jemand helfen/Auskunft zur rechtlichen Lage geben!
MfG und vielen Dank ToriW!

