Hallo!
Mich beschäftigt die Frage, wie hoch die Miete der Kaltwasserzähler sein darf, und nach welcher Formel diese (nicht eigen vereinbart) umgelegt wird.
Im konkreten Fall wird die Gesamtmiete aller Kaltwasserzähler anteilig des Verbrauchs aufgeteilt - ist dies üblich?
Kann man irgendwo eine Vergleichsübersicht über ungefähre Mietkosten für Zähler finden, und in welchem Rahmen ist der Vermieter verpflichtet, diesbezüglich zu vergleichen?
Mit freundlichen Grüßen,
BB