Mich beschäftigt die Frage, wie hoch die Miete der Kaltwasserzähler sein darf, und nach welcher Formel diese (nicht eigen vereinbart) umgelegt wird.
Im konkreten Fall wird die Gesamtmiete aller Kaltwasserzähler anteilig des Verbrauchs aufgeteilt - ist dies üblich?
Kann man irgendwo eine Vergleichsübersicht über ungefähre Mietkosten für Zähler finden, und in welchem Rahmen ist der Vermieter verpflichtet, diesbezüglich zu vergleichen?
Sagen wir mal, dass ein Kaltwasserzähler so 200,-€ kostet, mit Einbau.
Nach 7 Jahren (oder so) muss er erneut geeicht werden. Sprich Ausbau, eichen, einbauen, auch für 200,-
200:7 = 30,- €pa Miete
Dazu kommt dann noch das Ablesen.