Höhe Mietkosten Wasserzähler und Umlage

Hallo!

Mich beschäftigt die Frage, wie hoch die Miete der Kaltwasserzähler sein darf, und nach welcher Formel diese (nicht eigen vereinbart) umgelegt wird.

Im konkreten Fall wird die Gesamtmiete aller Kaltwasserzähler anteilig des Verbrauchs aufgeteilt - ist dies üblich?

Kann man irgendwo eine Vergleichsübersicht über ungefähre Mietkosten für Zähler finden, und in welchem Rahmen ist der Vermieter verpflichtet, diesbezüglich zu vergleichen?

Mit freundlichen Grüßen,

BB

Sagen wir mal, dass ein Kaltwasserzähler so 200,-€ kostet, mit Einbau.
Nach 7 Jahren (oder so) muss er erneut geeicht werden. Sprich Ausbau, eichen, einbauen, auch für 200,-
200:7 = 30,- €pa Miete
Dazu kommt dann noch das Ablesen.

Vergleichen muss der Vm im Sinne eines wirtschaftlichen Handelns.
zum Thema: http://www.bmgev.de/betriebskosten/info/3-02-wasserv…

vnA

Hallo vnA,

Nach 7 Jahren (oder so) muss er erneut geeicht werden.

nicht nach 7 Jahren (oder so), sondern: Kaltwasserzähler nach 6 Jahren, Warmwasserzähler nach 5 Jahren.

Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eo_198…
dort Anhang B, 6.1 und 6.2

Gruß
Nita

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Danke, wieder was gelernt.

Aber:
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The requested URL /bundesrecht/eo_1988/GGTSPU-gg2.ferrostaal.com-28292-6092496-DAT/gesamt.pdf was not found on this server.

vnA

Komisch bei mir funktioniert das! :smile:)

Kannst diese Eichverordnung unter gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eo_1988 finden. Dann, wie gesagt nicht alles lesen, sondern nur Anhang B, Para 6.1 und 6.2.

Gruß
Nita