Boiler geplatzt - wer haftet? Mieter?

Als Lagerraum für Bücher wird eine kleine Wohnung gemietet. Zweck der Anmietung ist dem Vermieter, der im selben Haus wohnt, bekannt. In dieser Wohnung platzt nachts der Boiler (Baujahr 1965); Am nächsten Morgen wird der Schaden durch den Mieter entdeckt, das Wasser steht ca 2 cm hoch. Beschädigt sind einige Bücher (Mieter-Eigentum, nicht gravierend) sowie der Teppich (Vermieter-Eigentum), der nach dem Trocknen geschrumpft ist.

Wer haftet? Vermieter oder Mieter? Der Mieter hat für diese Wohnung keine Versicherung abgeschlossen.

Vielen Dank für Antwort! Lurchi2

Hallo

Wer haftet? Vermieter oder Mieter? Der Mieter hat für diese
Wohnung keine Versicherung abgeschlossen.

Das ist für die Haftungsfrage unerheblich.

Ansonsten: Da der Boiler Bestandteil des Gebäudes ist, haftet prinzipiell der Vermieter für Defekte daran und Folgeschäden daraus.

Gruß
smalbop

Danke! Dachte ich ja auch. Nur merkwürdig, wenn der Vermieter dem Angestellten der Gebäudeversicherung verschweigt, dass die Wohnung vermietet ist und deshalb die allein anwesenden Großeltern des Mieters bittet, zu sagen, sie hätten dort „nur ihre Sachen unterstellen dürfen, aber nicht gemietet“ . Und das den arglosen Großeltern so verkauft: sonst gibt’s finanzielle Nachteile für den Mieter. Wirklich seltsam! Aber da nur wenige Bücher ein wenig gelitten haben, hält der Mieter kopfschüttelnd seinen Mund. Sieht ja so aus als käme nichts nach. Gruß - der Mieter

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Hallo gar nicht seltsam, vermiete Gebäude oder auch Gebäudeteile schrauben die Gebäudeversicherungskosten nach oben, da dort meist ja auch eine Gebäudehaftpflichversicherung drin ist, wenn mal ein Ziegel vom Dach fällt uä.
Und wenn da ein Mieter täglich kommen könnte und in der üblichen Ziegellandezone rumlungern kann, dann kann dem natürlich viel eher was passieren als dem Besuch der nur dreimal im Jahr kommt oder dem zwar täglich aber nur für 5 Sekunden kommenden Postboten.

Vermietung erhöht das Risiko.

Vermutlich wird der VM auch die Einnahmen nicht bei der Steuer angeben.
Aber wozu dann noch dritte, die Großeltern des Mieters, da mit reingerissen werden müssen versteh ich nicht?
Üble Sache.
Gruß die Alte

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