Anwesenheitspflicht des Vermieters/Vertreters?

Hallo miteinander!

Herr X hat kurzfristig einen guten Job in einer anderen Stadt bekommen, ca 4 Autostunden entfernt, seine Wohnung gekündigt und dem Vermieter auch zeitnah mitgeteilt, dass er den Umzug in den nächsten 4 Wochen durchführen muss.
Der Vermieter war, nicht schriftlich zwar aber vor Zeugen, mit der Suche nach einem Nachmieter einverstanden und hat auch noch darauf gedrängt eine Annonce zu schalten. Unmittelbar darauf teilte er auch mit, er wäre 2 Wochen in Urlaub. Herr X fragte bereits vorab, ob es möglich wäre, dass der um die Ecke wohnende Sohn des Vermieters im Notfall eine Übergabe vor dem Mietende machen bzw. wenigstens eine Vorauswahl der Interessenten treffen könnte. Der Vermieter meinte darauf, dass man das schon hinkriegen würde, es sei ja noch so viel Zeit. Mittlerweile sind drei der vier Wochen um und es haben sich soviele Interessenten gemeldet, dass Herr X gar nicht weiss, wass er sagen soll, denn alle sind begeistert von der Wohnung. Aber er muss sie noch zehn Tage vertrösten bis der VM zurück ist und hat dann weder die Gewissheit, dass der ihm nicht doch noch einen Strich durch die Rechnung macht, noch dass das Interesse der potentiellen Nachmieter so kurz vor Ultimo weiterhin besteht.
Eine sehr nette Frau hat der Vermieter bereits telefonisch abgelehnt, man solle erst mal sammeln… An der Integrität der Person gab es keinen Zweifel, im Gegenteil, hier hat der VM selbst schon einige Male ganz offensichtlich ins Klo gegriffen!
Gibt es Hoffnung für Herrn X?
Wieviele Termine muss er über sich ergehen lassen oder soll er in zehn Tagen einfach einen Massenevent mit dem VM veranstalten?

Danke im Voraus für alle Antworten!

karakedi

Hallo.

Der Vermieter ist hier überhaupt nicht in der Pflicht.

Der Mieter kann die Interessenten sammeln und dem Vermieter vorlegen. Was der Vermieter im Ergebnis damit macht und ob er den Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt, bleibt dem Vermieter überlassen.

Hallo.

Der Vermieter ist hier überhaupt nicht in der Pflicht.

Der Mieter kann die Interessenten sammeln und dem Vermieter
vorlegen. Was der Vermieter im Ergebnis damit macht und ob er
den Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt, bleibt dem
Vermieter überlassen.

Grundsätzlich ist das ja richtig.
In diesem Fall hat der VM aber unter Zeugen zugesichert, den Mieter fürher aus dem Vertrag zu lassen, und somit müdliche eine Nachmietervereinbarung geschlossen.

Hi Leopold!

Ich sehe das auch etwas differenzierter. Denn es geht u. a. darum, dass Herr X für die restliche Dauer des Vertrags ja auch durchaus ein Apartment in der fremden Stadt hätte mieten können, wenn man das vorher gesagt hätte. Gerade der VM hat doch auf der sofortigen Anzeigenschaltung bestanden. Wäre günstiger und stressfreier gewesen! Aber die wirtschaftlichen/persönlichen Interessen eines Mieters brauchen den Vermieter ja nicht zu jucken, oder wie?
Ausserdem, was heisst sammeln? Wieviele Termine muss Herr X denn über sich ergehen lassen? Das ist es doch dann alles gar nicht wert, wenn man Ende doch ohne Ergebnis dasteht. So Herr X hat noch`n paar Termine hab ich gehört… :wink:

LG
karakedi

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Hallo,

In diesem Fall hat der VM aber unter Zeugen zugesichert, den
Mieter fürher aus dem Vertrag zu lassen, und somit müdliche
eine Nachmietervereinbarung geschlossen.

Das steht aber so nicht in der Frage. Ich lese da:
„Der Vermieter war, nicht schriftlich zwar aber vor Zeugen, mit der Suche nach einem Nachmieter einverstanden…“
Woher hast Du Deine Informationen?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

daraus, dass der Vermieter vor Zeugen zusagte, dass der Mieter mehrere Nachmieter vorschlagen kann, nachdem der Mieter mitteilte, dass der Umzug bereits in 4 Wochen ist. Auch die Aussage „Der Vermieter meinte darauf, dass man das schon hinkriegen würde,“

Darin sehe ich eine Vereinbarung, dass der Mieter früher aus dem Vertrag entlassen wird.

In der sog. Nachmieterklausel ist das ja auch so, dass man i.d.R. 3 Nachmieter vorschlagen muss. Diese Nachmieterklausel wird ja als großer Volksirrtum als generelles Recht angesehen, gilt aber nur, wenn es vereinbart wurde. Eine solche Vereinbarung sehe ich in diesem Fall mündlich als getroffen an.

Wenn im Zusammenhang darüber gesprochen wurde, dass 1. die Wohnungsübergabe früher erfolgen soll und 2. Nachmieter vorgeschlagen werden sollen, ist es naheliegend, dass der Sinn der Vereinbarung eine frühzeitige Auflösung des Mietverhältnisses war.

Was sehe ich da falsch?

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Der Mieter ‚KANN‘ Nachmieter vorschlagen, so die Aussage des VM, bedeutet nicht, dass alle sofort akzeptiert werden müssen.
Nachmieterklausel ist die Zusage, dass bei Stellung einer gewissen, zu vereinbarenden Anzahl an Nachmietern der Mieter seiner Verpflichtung genüge getan hat.
Juristisch sehe ich da einen eklatanten Unterschied.
‚Naheliegend‘ ist nichts. Entweder es ist genau so vereinbart, oder nicht. Übrigens war es vermutlich für den VM ‚naheliegend‘ seinem M entgegen kommen zu wollen, aber mit Sicherheit nicht ihm auf seine Kosten Gelder zukommen zu lassen.

vnA

Hallo,

In der sog. Nachmieterklausel ist das ja auch so, dass man
i.d.R. 3 Nachmieter vorschlagen muss.

Nein. Siehe z.B.: http://www.urteile-mietrecht.net/Nachmieter-Nachmiet…).
Die Anzahl kann doch schon rein logisch nicht entscheidend sein. Sonst hole ich mir einfach irgendwelche Treber für 5 Euro von der Straße und gut.

Ansonsten: Du interpretierst viel zu viel in den Fall hinein. Und das zugunsten einer Seite. Glaubst Du wirklich, dass das hilfreich ist?
Gruß
loderunner (ianal)

Der Mieter ‚KANN‘ Nachmieter vorschlagen, so die Aussage des
VM, bedeutet nicht, dass alle sofort akzeptiert werden müssen.

Aber vorgeschlagene Nachmieter abzulehnen ist auch nicht sehr einfach, wenn z.B. die Bonität stimmt.

Juristisch sehe ich da einen eklatanten Unterschied.
‚Naheliegend‘ ist nichts. Entweder es ist genau so vereinbart,
oder nicht. Übrigens war es vermutlich für den VM
‚naheliegend‘ seinem M entgegen kommen zu wollen

Ok, ich ging eben davon aus, dass vereinbart wurde, dass der jetzige Mieter früher aus dem Vertrag raus kommt, wenn er Nachmieter stellt. Zumal der VM ja sogar verlangte, dass der jetzige Mieter eine Annonce schalten soll!!

, aber mit
Sicherheit nicht ihm auf seine Kosten Gelder zukommen zu
lassen.

Wieso dem Mieter Gelder zukommen lassen? Das verstehe ich nicht.

Aber vorgeschlagene Nachmieter abzulehnen ist auch nicht sehr
einfach, wenn z.B. die Bonität stimmt.

Wenn ich in einem Harz4-Haus einen berufstätigen Bewerber ablehne, oder in einem Studentenhaus einen Opernsänger. Bonität mag wichtig sein, aber nicht alles.:

Ok, ich ging eben davon aus, dass vereinbart wurde, dass der
jetzige Mieter früher aus dem Vertrag raus kommt, wenn er
Nachmieter stellt. Zumal der VM ja sogar verlangte, dass der
jetzige Mieter eine Annonce schalten soll!!

Klar, soll er auch noch eine Annonce zahlen wenn er schon den Mieter früher raus lässt.

Wieso dem Mieter Gelder zukommen lassen? Das verstehe ich
nicht.

Nicht zu zahlende Miete durch früheres Vertragsende lässt aus Sicht des VM, dem Mieter Geld zukommen (aus Sicht des Mieters: nicht abfließen)

vnA

Wenn ich in einem Harz4-Haus einen berufstätigen Bewerber
ablehne, oder in einem Studentenhaus einen Opernsänger.
Bonität mag wichtig sein, aber nicht alles.:

Da wäre ich mir bei einer wirksamen Nachmieterklausel nicht so sicher!
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&
Wie sie aber selbst richtig erkannt haben hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass das Verhalten des Vermieters nicht gegen Treu und Glauben verstoßen darf ( BGH Az VIII ZR 244/02 ). Bei der Prüfung welcher Nachmieter dem Vermieter zumutbar ist müssen insbesondere persönliche Antipathien, fern liegende Befürchtungen, sowie eine objektiv nicht begründete negative Einstellung des Vermieters unberücksichtigt bleiben. Da die von Ihnen vorgeschlagenen Ersatzmieter bereits eine Selbstauskunft, Einkommensunterlagen und Mietschuldenfreiheit belegt bekommen haben, kann meineserachtens Ihr Vermieter diese nicht ohne weiteres ablehnen.

Klar, soll er auch noch eine Annonce zahlen wenn er schon den
Mieter früher raus lässt.

Also doch die Vereinbarung, dass er den Mieter dann früher aus dem Vertzrag lässt :wink: Nun musst du sich aber entscheiden :wink:

Nicht zu zahlende Miete durch früheres Vertragsende lässt aus
Sicht des VM, dem Mieter Geld zukommen (aus Sicht des Mieters:
nicht abfließen)

Ah ok, so gesehen ja. Aber letztlich verliert oder gewinnt der VM kein Geld, denn der VM bekommt es dann ja von einem anderen :wink: Es ist eine Nullgleichung. Wenn der VM den M nicht entlässt, hat er keinen Gewinn, da er die Wohnung dann auch nicht früher vermieten kann.

Hallo,

Da wäre ich mir bei einer wirksamen Nachmieterklausel nicht so
sicher!

Es gibt aber keine. Also: was soll’s?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

In der sog. Nachmieterklausel ist das ja auch so, dass man
i.d.R. 3 Nachmieter vorschlagen muss.

Nein. Siehe z.B.:
http://www.urteile-mietrecht.net/Nachmieter-Nachmiet…).
Die Anzahl kann doch schon rein logisch nicht entscheidend
sein. Sonst hole ich mir einfach irgendwelche Treber für 5
Euro von der Straße und gut.

darum schrieb ich ja i.d.r :wink: Zudem wies ich auch auf den Volksirrtum hin.

Ansonsten: Du interpretierst viel zu viel in den Fall hinein.
Und das zugunsten einer Seite. Glaubst Du wirklich, dass das
hilfreich ist?

Wieviel interpretiert ist und was meiner Interpretation entspricht, kann der Poster sicher abschätzen, da er ja weiß, was sinngemäß vereinbart wurde. Ich gebe ihm lediglich „Interpretationshilfe“, wie man eine solche mündliche Abrede verstehen kann, und laut Angaben war es ja auch so gedacht, dass der jetzige Mieter Nachmieter stellen kann - ja sogar per Annonce suchen soll - und dann früher aus dem Vertrag raus ist. Zumindest sobald der Nachmieter in den Vertrag eintritt.

Viel versaut habe ich daher in meinen Augen nicht.
und viel Spielraum für Fehlinterpretation sehe ich hier ehrlich gesagt auch nicht.

Was macht dich da soc sicher, in Anbetracht des im UP angegeben Gesprächsablaufes unter Zeugen?

Demnach ist es ganauso „unsicher“ zu behaupten, dass es keinerlei mündl. Vereinbarungen gibt, die sich auf die rechtliche Lage auswirken. Es wurde ja etwas besprochen das darauf hindeutet, dass der VM den M früher „gehen lääst“ wenn er einen neuen Mieter hat.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

und in deinem link steht ja

Vermieter müssen ausnahmsweise geeignete Nachmieter akzeptieren, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für die Mieter eine besondere Härte bedeuten würde. Das heißt: Das berechtigte Interesse der Mieter an der Aufhebung des Vertrages muss gewichtiger sein als das Interesse der Vermieters am Fortbestand des Vertrages.

Das würde ja bedeuten, dass er sowieso raus aus der Sache ist, da er ja bereits mehrere Nachmieter angegeben hat.

Demnach ist deine Kritik, dass ich „gefährdende Aussagen“ tätige eigentlich hinfällig.

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Zitat:smiley:er Vermieter darf einen geeigneten Nachmieter nicht aus nicht nachvollziehbaren Gründen ablehnen
Die von mir genannten Gründe sind nachvollziehbar, oder siehst du das anders?

Also doch die Vereinbarung, dass er den Mieter dann früher aus
dem Vertzrag lässt :wink: Nun musst du sich aber entscheiden :wink:

Nicht jede Äußerung des VM ist dazu geeignet zu Gunsten des Mieters ausgelegt zu werden. Über eine mögliche Differenz zwischen Sagen und Verstehen des gesprochenen Wortes lasse ich mich jetzt mal nicht aus. Der VM ist schlicht im Sommer 14 Tage in Urlaub gefahren. Der UP erklärt weiterhin, dass der VM sich weigerte telefonische Vereinbarungen zu treffen. Dies halte ich im übrigen nicht nur für nachvollziehbar, sondern für sehr verantwortungsvoll. Der VM hat, so der UP mit keinem Wort eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses abgelehnt (wozu er durchaus berechtigt wäre)

Ah ok, so gesehen ja. Aber letztlich verliert oder gewinnt der
VM kein Geld, denn der VM bekommt es dann ja von einem anderen
:wink: Es ist eine Nullgleichung. Wenn der VM den M nicht
entlässt, hat er keinen Gewinn, da er die Wohnung dann auch
nicht früher vermieten kann.

In Deutschland ist ein Vertrag ein sehr hohes Gut. Es kommt bei einer geforderten Vertragserfüllung nun mal weder auf den wirtschaftlichen Wert, noch auf den Wunsch eines einzelnen Vertragspartners an. (Wenn die Wohnung hinterher teuerer vermietet wird, macht der VM sogar noch ein Verlustgeschäft)

Fazit: Der fiktive Mieter hat Panik. Er möchte dass alles schnell, sofort und vor allen Dingen in seinem Sinne erledigt wird. Der VM hat im Moment Urlaub und wird sich, so er ein verantwortungsvoller VM ist, direkt danach des Vermietungsproblemes annehmen. Im Zweifel muss der Mieter nochmals die Anfahrt auf sich nehmen, oder eine Vertrauensperson beauftragen. Das liegt in der Natur der Dinge.

vnA

Hallo,

Vermieter müssen ausnahmsweise geeignete Nachmieter
akzeptieren, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für
die Mieter eine besondere Härte bedeuten würde. Das heißt: Das
berechtigte Interesse der Mieter an der Aufhebung des
Vertrages muss gewichtiger sein als das Interesse der
Vermieters am Fortbestand des Vertrages.

Das würde ja bedeuten, dass er sowieso raus aus der Sache ist,
da er ja bereits mehrere Nachmieter angegeben hat.

Unsinn. Wo genau ist denn die besondere Härte? ‚Ich will hier raus, weil ich eine andere Wohnung habe und nicht beide zahlen will‘? Ganz so einfach ist das nun doch nicht.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Da wäre ich mir bei einer wirksamen Nachmieterklausel nicht so
sicher!

Es gibt aber keine. Also: was soll’s?

Was macht dich da soc sicher, in Anbetracht des im UP
angegeben Gesprächsablaufes unter Zeugen?

Ganz einfach: NIEMAND hat gesagt, dass er eine Nachmieterklausel will. Es gibt auch keine gesetzlich vorgeschriebene Nachmieterklausel. Jegliche Nachmieterklausel ist eine individuelle Vereinbarung, also ist es absolut unmöglich, aus dem hier geschriebenen eine Nachmieterklausel als vertraglich vereinbart anzusehen. Zu jedem Vertrag (auch einem mündlichen) gehört, dass man sich einigt. Man kann sich aber nicht auf eine Klausel einigen, die gar nicht genannt wird und deren Inhalt deshalb völlig unbestimmt ist.
Ich weiß deshalb nicht, weshalb Du auf diesem absurden Konstrukt permanent rumreitest.

Und Deine Zeugen kannst Du Dir in die Haare schmieren, die können vor Gericht aussagen, aber bewirken keinerlei Unterschied bei der Frage, ob ein Vertrag überhaupt geschlossen wurde und welchen Inhalt dieser Vertrag hat.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo an alle, die an dieser Diskussion teilnehmen!

Zunächst einmal bedanke ich mich, dass ihr euch soviele Gedanken zu dem Thema macht.
Ein RA hat inzwischen auch bestätigt, dass der VM nicht verpflichtet sei. Obwohl ich das mit der Härtefallgeschichte auch schon irgendwo gelesen hatte…
Ehrlich gesagt bin ich allerdings etwas angepieselt, da es so dargestellt wird, als ob HERR X! sich aus dem Vertrag schleichen und die Miete nicht zahlen will. Darum geht es nicht! Auch nicht darum, ihm irgendeinen Hans zu präsentieren um aus der Sache rauszukommen!
Es geht schlicht um die Frage, ob der VM willkürlich mehrere pot. Nachmieter ablehnen kann obwohl er einer Nachmietersuche zugestimmt hat, denn der Mieter hätte ja auch die Möglichkeit gehabt, in Ruhe umzuziehen und sich vor Ort ein Zimmer zu nehmen. Manchmal ist Geld nämlich nicht alles!!!
Es geht ferner nicht darum, ob er die Annonce bezahlt hat oder musste, sondern darum dass sie recht wirkungslos ist zum jetzigen Zeitpunkt!
Abschliessend zu sagen ist, dass das Leben manchmal komische Wege geht und der Vermieter nun urplötzlich doch zugestimmt hat, eine Vorauswahl durch seinen Sohn treffen zu lassen.

LG
karakedi

By the way,
hätte sich die Sichtweise verändert wenn ich geschrieben hätte, der Hartz4- Empfänger X hat einen Job in einer anderen Stadt gefunden, der ihn aus dem Leistungsbzug entfallen liesse?

LG
karakedi