Aufgrund eines unerwarteten mehrmonatigen Auslandsaufenhalts wurde vom Mieter ein Mietvertrag gekündigt. Im Mietvertrag wurden entsprechende Kündigsfristen vereinbart, die es nicht zulassen, dass der Mieter den Mietverrag vor/passend zum Auslandsaufenthalt auflöst.
Kann der Mieter in dieser Situation seine Wohnung für mehrere Monate untervermieten? Kann der Vermieter ihm die Erlaubnis zur Untervermietung versagen?
kommt drauf an, was im ursprünglichen mietvertrag drinnen steht. wenn dort steht, dass untermiete erlaubt, dann darf man untervermieten, wenn das ausgeschlossen wird dann nicht.
kommt drauf an, was im ursprünglichen mietvertrag drinnen
steht. wenn dort steht, dass untermiete erlaubt, dann darf man
untervermieten, wenn das ausgeschlossen wird dann nicht.
Der Mieter könnte in diesem Fall untervermieten, braucht aber zuvor die Erlaubnis seines Vermieters - § 540 BGB. Das berechtigte Interesse des Mieters dürfte bei einem Auslandsaufenthalt gegeben sein. Siehe auch eine Entscheidung des BGH mit Urteil vom 05.11.203, wonach die Genehmigung grundsätzlich zu erteilen ist (Az. VIII ZR 371/02).
Er braucht keine Erlaubnis des Vermieters, wenn bereits im Mietvertrag die Untervermietung gestattet worden ist.
kommt drauf an, was im ursprünglichen mietvertrag drinnen
steht. wenn dort steht, dass untermiete erlaubt, dann darf man
untervermieten, wenn das ausgeschlossen wird dann nicht.
Warum meinen solche wie zB Hatschibratschies uä hier in einem nicht Spaßforum falsche Kommentare abzugeben?
Warum hält man nicht einfach mal den Rand, wenn soetwas wie Ahnung noch erworben werden muß?