gekündigte wohnung untervermieten

Hallo,

Aufgrund eines unerwarteten mehrmonatigen Auslandsaufenhalts wurde vom Mieter ein Mietvertrag gekündigt. Im Mietvertrag wurden entsprechende Kündigsfristen vereinbart, die es nicht zulassen, dass der Mieter den Mietverrag vor/passend zum Auslandsaufenthalt auflöst.

Kann der Mieter in dieser Situation seine Wohnung für mehrere Monate untervermieten? Kann der Vermieter ihm die Erlaubnis zur Untervermietung versagen?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank!

kommt drauf an, was im ursprünglichen mietvertrag drinnen steht. wenn dort steht, dass untermiete erlaubt, dann darf man untervermieten, wenn das ausgeschlossen wird dann nicht.

lg

watt?

kommt drauf an, was im ursprünglichen mietvertrag drinnen
steht. wenn dort steht, dass untermiete erlaubt, dann darf man
untervermieten, wenn das ausgeschlossen wird dann nicht.

watt? Woher hast´e denn diese Weisheit?

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Hallo.

Der Mieter könnte in diesem Fall untervermieten, braucht aber zuvor die Erlaubnis seines Vermieters - § 540 BGB. Das berechtigte Interesse des Mieters dürfte bei einem Auslandsaufenthalt gegeben sein. Siehe auch eine Entscheidung des BGH mit Urteil vom 05.11.203, wonach die Genehmigung grundsätzlich zu erteilen ist (Az. VIII ZR 371/02).

Er braucht keine Erlaubnis des Vermieters, wenn bereits im Mietvertrag die Untervermietung gestattet worden ist.

Hallo, (soviel Zeit muß sein)

kommt drauf an, was im ursprünglichen mietvertrag drinnen
steht. wenn dort steht, dass untermiete erlaubt, dann darf man
untervermieten, wenn das ausgeschlossen wird dann nicht.

Warum meinen solche wie zB Hatschibratschies uä hier in einem nicht Spaßforum falsche Kommentare abzugeben?

Warum hält man nicht einfach mal den Rand, wenn soetwas wie Ahnung noch erworben werden muß?

Sieh mal:
http://www.brainstormboard.de/board/archiv/index.php…

vlg MC

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Du bist böse. Das hat Hatsch… jetzt bestimmt weh getan.

vnA :wink:)

Du bist böse. Das hat Hatsch… jetzt bestimmt weh getan.

vnA :wink:)

…und wie das weh getan hat…

Du bist böse. Das hat Hatsch… jetzt bestimmt weh getan.

vnA :wink:)

…und wie das weh getan hat…

Emotional aufgeladene Erfahrungen prägen sich eben besser ein, meist kommt es nicht darauf an ob sie positiv oder negativ waren.

Diesen Mechanismus kann man aktiv zum eigenen Vorteil nutzen…