Nebenkosten verjährt die II

Ist es wohl richtig das eine Nebenkostenabrechnung verjährt, wenn sie 12 monate nach Abrechnungzeitraum „zugestellt“ wird?

Was ist, wenn der Abrechnungszeitraum nur das halbe Jahr betrifft… nehmen wir mal an vom 01.01.2009 bis 30.06.2009… aber die Heizkostenabrechnung -von einer beauftragten Firma vom Vermieter- erst Anfang 2010 abgeschlossen wurde?

Wenn nun die Nebenkostenabrechnung erst zum 26.07.2010 zugestellt wird (bzw. so datiert ist) ist diese dann verjährt?

Was muss man dann als Mieter bzw. EXmieter tun?
Welche Frist gibts für einen evtl. Widerspruch?

Hallo Kindersocken,

Abrechnungszeitraum vom 01.01.09 bis zum 31.12.09, persönlicher Abrechnungszeitraum des Mieters 01.01.09 bis zum 30.06.09 dann gilt:

geht dem Mieter die Abrechnung nach dem 31.12.10 zu, so kann der Vermieter keine Nachzahlungen mehr fordern. Im vorliegenden Fall ist also die Nebenkostenabrechnung rechtzeitig zugegangen und die Nachforderungen sind berechtigt.

Gruß

Joschi

Hallo Kindersocken,

Abrechnungszeitraum vom 01.01.09 bis zum 31.12.09,
persönlicher Abrechnungszeitraum des Mieters 01.01.09 bis zum
30.06.09 dann gilt:

geht dem Mieter die Abrechnung nach dem 31.12.10 zu, so kann
der Vermieter keine Nachzahlungen mehr fordern. Im
vorliegenden Fall ist also die Nebenkostenabrechnung
rechtzeitig zugegangen und die Nachforderungen sind
berechtigt.

?? ich versteh nicht…
der Abrechnungszeitraum ist doch vom 01.01.-30.06.09 da die Mieter ausgezogen sind… warum dann persönlicher Abrechnungszeitraum?

Oder gilt prinzipiell immer der Abrechnungszeitraum vom 01.01.-31.12?

LG Danke!

Der Abrechnungszeitraum muss immer 12 Monate umfassen. Üblicherweise 1.1. - 31.12.
Der Mieter dessen Mietvertrag nur ein Teil des Abrechnungszeitraumes umfasst hat natürlich nur für diesen Zeitraum Betriebskosten zu zahlen. Trotzdem endet die ‚Verjährungs‘-Frist erst am 31.12. des Folgejahres.

vnA

Danke vnA
:wink:

Gruß

Joschi