Hallo zusammen, ich habe das problem das meine Wohnzimmerwand am Schlafzimmer meiner nachbarn grenzt. wir haben seit längerem schon probleme da meine nachbarn in ihrem schlafzimmer alles hören was bei mir in normaler lautstärke gesprochen wird. mir ist sogar zum vorwurf gemacht worden ich würde mein glas zu laut auf meinen tisch stellen. ich kann nach 22 uhr weder fernseh schauen noch besuch empfangen das jedes geräusch sofort zur beschwerde führt. muss der vermieter was dagegen tun oder welche möglichkeiten stehen mir offen diesen streß zu beenden ausser auszuziehen ?
aussitzen
ich hab das gleiche problem
allerdings in einem mehrfamilenhaus und ich weiß nicht wer sich beschwert. ich hab aktuell ne anzeige wegen übler nachrede laufen, um an den namen der person zu kommen, da sich mein vermieter weigert mir diesen zu nennen. wäre bei dir auch eine möglichkeit, da viele oftmals ruhe geben wenn sie merken das der andere sich das nicht einfach alles gefallen lässt
ansonsten einfach aussitzen, da dir als mieter, sofern du nicht wirklich die ganze zeit remmi demmi machst, kaum bis gar nichts passieren kann
du kannst schließlich nichts für die leichtbauweise der häuser und das die so hellhörig sind
vielen dank für die schnelle antwort… das beruhigt mich zumindest etwas. die haben natürlich wegen jeder kleinigkeit den vermieter kontaktiert. mein wort gegen ihres und ich habe panik das der vermieter in dieser sache patei für sie ergreift.
danke schonmal !
mfg
der vermieter hat erstmal neutral zu sein. natürlich muss er vorwürfen die an ihn herangetragen werden nachgehen
allerdings muss man hier auch schauen wer es ist der sich da beschwert. wenn sich immer ein und dieselbe person beschwert, sollte es eigentlich auch aufgabe des vermieters sein auf den beschwerdeführer zuzugehen und diesen dafür zu sensibilisieren. Es ist nunmal so dass man gewisse geräusche nicht unterbinden kann. Ich hab es auch nicht eingesehen für einen hypersensibilisierten nachbarn (was lautstärke angeht) mich im privaten einzuschränken (z.B. freunde einladen etc). Das sehe ich nicht ein und das hab ich meinem vermieter auch mitgeteilt. Manchmal hilft auch ein „frecher“ brief an den beschwerdeführer. Ich hab mich einmal direkt an meinen nachbarn gewendet und ihm angeboten ihm einen Jahresvorrat an Hochleistungs-Ohropax zu kaufen. Zugegeben das entspannt nicht das Verhältnis aber es war mir die Sache einfach Wert 
Man darf sich einfach nur nicht alles gefallen lassen. Wenn man nicht übermäßig laut ist hat man gar nichts zu befürchten. Sollte der Vermieter wirklich mal Partei ergreifen für den Beschwerdeführer und sollte er gar den Mietvertrag kündigen so sollte man einfach dagegen klagen. Die Beweispflicht liegt beim Vermieter und wenn der keine ordentlichen Beweise liefern kann (Lärmprotokoll, weitere Zeugen etc) dann sieht es eher schlecht für Ihn aus. Dies hat im übrigen auch der BGH bestätigt:
Im konkreten Fall war einem Mieter aus dem Raum Köln mit Kündigung gedroht worden, weil er - so hatten Nachbarn behauptet - häufig seinen Fernseher zu laut gedreht habe. Für den Fall einer erneuten Beschwerde drohte der Vermieter mit fristloser Kündigung. Der Mieter hielt die Abmahnung für unberechtigt und zog dagegen vor Gericht. (Az: VIII ZR 139/07 vom 20. Februar 2008)
Der BGH wies zwar die Klage des Mieters ab, wie schon zuvor das Landgericht Köln. Nach den Worten des Karlsruher Gerichts kommt es nicht darauf an, ob die Abmahnung berechtigt war. Anders als im Arbeitsrecht, das Arbeitnehmern einen Anspruch auf Tilgung rechtswidriger Abmahnungen aus der Personalakte gewährt, enthält das Mietrecht laut BGH keinen Beseitigungsanspruch.
Allerdings ist die Abmahnung dem Urteil zufolge ohnehin nicht mehr als ein Hinweis auf ein angebliches Fehlverhalten des Mieters. In einem Kündigungsprozess habe der Vermieter dadurch keinen Beweisvorteil. Er müsse vor Gericht frühere wie aktuelle Vertragsverletzungen des Mieters in vollem Umfang nachweisen.
Ich hab es auch nicht eingesehen für
einen hypersensibilisierten nachbarn (was lautstärke angeht)
mich im privaten einzuschränken (z.B. freunde einladen etc).
Das sehe ich nicht ein und das hab ich meinem vermieter auch
mitgeteilt. Manchmal hilft auch ein „frecher“ brief an den
beschwerdeführer. Ich hab mich einmal direkt an meinen
nachbarn gewendet und ihm angeboten ihm einen Jahresvorrat an
Hochleistungs-Ohropax zu kaufen. Zugegeben das entspannt nicht
das Verhältnis aber es war mir die Sache einfach WertMan darf sich einfach nur nicht alles gefallen lassen. Wenn
man nicht übermäßig laut ist hat man gar nichts zu befürchten.
Tolle Tipps verteilst du, das Ganze ist vollkommen kontraproduktiv:
Manchmal hilft es, sich in die Rolle des anderen hineinzuversetzen, anstatt „feche Briefe“ zu schreiben oder das Ruhebedürfnis anderer zu ignorieren. Und dass man nichts zu befürchten hat, wenn man nicht „übermäßig laut“ ist, halte ich auch für ein Gerücht. Nach ein paar Abmahnungen bist du draussen.
Ich hab es auch nicht eingesehen für
einen hypersensibilisierten nachbarn (was lautstärke angeht)
mich im privaten einzuschränken (z.B. freunde einladen etc).
Das sehe ich nicht ein und das hab ich meinem vermieter auch
mitgeteilt. Manchmal hilft auch ein „frecher“ brief an den
beschwerdeführer. Ich hab mich einmal direkt an meinen
nachbarn gewendet und ihm angeboten ihm einen Jahresvorrat an
Hochleistungs-Ohropax zu kaufen. Zugegeben das entspannt nicht
das Verhältnis aber es war mir die Sache einfach WertMan darf sich einfach nur nicht alles gefallen lassen. Wenn
man nicht übermäßig laut ist hat man gar nichts zu befürchten.Tolle Tipps verteilst du, das Ganze ist vollkommen
kontraproduktiv:
Also bei mir war es sehr produktiv, denn seitdem ist Ruhe. Es gibt halt Leute die wohnen seit 30 Jahren in einer Wohnung und führen sich auf als wären sie Eigentümer. Viele meinen auch „ich wohne seit 30 Jahren hier und du bist gerade erst eingezogen, also musst du zurückstecken“ und das ist schwachsinn.
Manchmal hilft es, sich in die Rolle des anderen
hineinzuversetzen, anstatt „feche Briefe“ zu schreiben oder
das Ruhebedürfnis anderer zu ignorieren.
Das Ruhebedürfnis findet aber da seine Grenzen, wo es mich in meinen eigenen Bedürfnissen einschränkt. Und da gehört für mich auch zu das ich mal Besuch empfange etc. Wir sprechen hier nicht von Wöchentlichen Partys.Natürlich ist es ein persönliches empfinden was zu laut ist und was nicht. Aber sag mir doch mal bitte, wieso soll die Person, die sich mit Beschwerden vom Vermieter konfrontiert sieht, Rücksicht nehmen? Der Beschwerdeführer hätte auch mal das persönliche Gespräch suchen können. Wie man in den Wald hineinruft …
Wer sich also direkt beim Vermieter beschwert, ohne einmal das persönliche Gespräch zu suchen, muss sich nicht wundern, wenn entsprechend reagiert wird
Und dass man nichts zu befürchten hat, wenn man nicht „übermäßig laut“ ist, halte
ich auch für ein Gerücht. Nach ein paar Abmahnungen bist du
draussen.
wenn du meinen text vom BGH gelesen hättest, so hättest du gelesen, dass Abmahnungen SINNLOS sind. Der Vermieter hat dadurch keinerlei Vorteile und der Mieter hat gar nichts zu befürchten von einer Abmahnung. Dies hat das BGH ausdrücklich bestätigt. In einem Kündigungsprozess muss der Vermieter Beweise für jedes Fehlverhalten des Mieters liefern. Kann er das nicht bringen ihm auch 100 Abmahnungen nix.
Hallo
Sollte der Vermieter wirklich mal Partei ergreifen für den
Beschwerdeführer und sollte er gar den Mietvertrag kündigen so
sollte man einfach dagegen klagen. Die Beweispflicht liegt
beim Vermieter
Wieso soll ich als Mieter gegen den Vermieter klagen, statt mich einfach selbst auf Räumung verklagen zu lassen und wieso liegt in einem Zivilprozess die Beweislast beim Beklagten? Das wäre mir neu.
smalbop
hallo? genau das hab ich geschrieben
sollte der Vermieter den Mietvertrag kündigen dann kann er gegen die Kündigung vor Gericht ziehen. Und dann müsste der Vermieter die anschuldigen (z.B. Fernseher zu laut) beweisen durch Lärmprotokolle etc.
Warum soll er es überhaupt bis zur Räumungsklage kommen lassen?
Hallo,
also ich finde die Ratschläge auch nicht unbedingt hilfreich, freche Briefe zu schreiben oder aber den betreffenden Nachbarn noch zu provozieren (durch Ohropax).
Und selbstverständlich muss man auch das Ruhebedürfnis anderer respektieren.
Aber es kann doch nicht sein, dass das Aufstellen von Gläsern zu laut ist, oder dass man nach 22:00 Uhr keinen Besuch mehr haben kann (und damit meine ich natürlich nicht Besuch, der erst mal die Anlage aufdreht und Schuhplattler tanzt o.ä.) oder dass man kein Fernsehen mehr schauen kann (natürlich auch nur in Zimmerlautstärke)?
Gruß
ShannonS
(die im Übrigen meint, dass es am meisten bringt, wenn man erst mal vernünftig miteinander redet… aber das hat ja nix mit REcht zu tun
)
Selber hallo
hallo? genau das hab ich geschrieben
Genau das hast du nicht geschrieben. Du hast geschrieben
„sollte er gar den Mietvertrag kündigen so sollte man einfach dagegen klagen. Die Beweispflicht liegt beim Vermieter“
Und das ist mit Verlaub Stuss.
sollte der Vermieter den Mietvertrag kündigen dann kann er
gegen die Kündigung vor Gericht ziehen.
Wieso sollte er das tun? Er teilt einfach mit, dass die Kündigung unberechtigt ist und er nicht ausziehen wird. Dann ist es am Vermieter, eine Klage anzustrengen, nämlich eine Räumungsklage. Und nur dann hat der Vermieter die Beweislast. Klagt der Mieter selbst, wie du vorschlägst, muss er seinerseits irgend etwas einklagen und dann Beweis antreten, was auch immer dir als Klagebegründung vorschwebt oder du dir prozesstaktisch davon versprichst.
Warum soll er es überhaupt bis zur Räumungsklage kommen
lassen?
Ich denke, das ist jetzt klar.
Hi,
einen Vorschlag hätte ich noch: Klingle doch mal beim Nachbarn und bitte darum, in dem Betreffenden Zimmer mal selbst die Geräusche hören zu dürfen. Du stellst Dich (wenn möglich abends, wenn es ruhig ist) mal in dieses Zimmer und lässt jemand Anderen in Deinem Schlafzimmer diverse Geräusche machen.
Den Nachbarn lässt Du natürlich dabeistehen. So könnt Ihr Beide sehr genau die Lärmbelästigung feststellen, die bei diversen Tätigkeiten in der Nebenwohnung entsteht.
Entweder Du stellst dann fest, dass die Geräusche wirklich sehr gut hörbar sind, dann wäre es angebracht, den Vermieter über die Hellhörigkeit der Wand zu informieren - oder aber Ihr stellt Beide gemeinsam fest, dass die Geräusche nicht laut sind. Und damit ist das Thema auch beendet.
Auf jeden Fall vermeidest Du so die Eskalation.
Tschau
Rolf
Das ist - mit Verlaub gesagt - Unsinn. Bei nachgewiesenen Ruhestörungen kann der Vermieter abmahnen und kündigen.
http://www.juraforum.de/mietrecht/lg-coburg-kuendigu…
In der von dir genannten Entscheidung des BGH wurde lediglich gesagt, dass der Mieter nicht gegen Abmahnungen des Vermieters gerichtlich vorgehen kann. Es ging in diesem Verfahren also um eine Klage des Mieters gegen den Vermieter wegen der erfolgten Abmahnungen, was natürlich völliger Unfug war.
Beschweren sich Nachbarn und mahnt der Vermieter ab, dann kann der Vermieter fristlos kündigen. Im Prozess werden dann die Beweise (Lärmprotokoll/Zeugenaussagen) präsentiert.
Du suggerierst hingegen, man könne ungehindert lärmen, ohne dass dieses Verhalten rechtliche Konsequenzen hätte.
Hallo,
schafft Euch Kinder an und lasst die ordentlich schreien und toben,
dann habt Ihr einen Freibrief für Lärmbelästigung.
Es grüßt aus eigener Erfahrung
Josef
Hallo,
ich hab mich zu dem Thema mal von einem Anwalt beraten lassen, weil ich selbst betroffen war.
Mir wurde gesagt, dass „normale“ Geräusche und „normales“ Verhalten von anderen Mietern hingenommen werden muss. Dazu gehört ausserhalb der Ruhezeiten auch der Empfang von Besuch, Musik (ob abgespielt oder selbst musiziert), Arbeitsgeräusche durch Haushalts- oder Handwerksarbeiten. Innerhalb der Ruhezeiten müsse dagegen so gut es geht auf Nachbarn Rücksicht genommen werden, wobei gewisse Dinge (Herumgehen in der Wohnung, Toilettenspülung, Duschen in gewissem Mass) trotzdem hingenommen werden müssten. Eine so schwerwiegende Einschränkung (also dass man sich nicht mehr in der eigenen Wohnung bewegen dürfe), müsse nicht hingenommen werden.
Ob das alles so stimmt, weiss ich nicht, aber ich hoffe doch, dass ich mich auf die Aussagen eines Anwalts verlassen kann.
Wichtig ist halt, dass (speziell während der Ruhezeiten) Rücksicht genommen wird, insbesondere in Mehrfamilienhäusern.
Viele Grüsse
d.