Hallo,
angenommen eine Wohnung wird angemietet, in der eine schöne EBK mitvermietet ist. Von Beginn an moniert der Mieter, dass die Spülmaschine (7 Jahre alt) nicht richtig sauber spült. Entweder lässt man die Maschine gleich ein 2. mal laufen oder spült eben haufenweise von Hand nach… Aber das Spülergebnis ist definitiv, auch nach Austausch der alten Siebe und eines Spülarmes (war der erste Verdacht des Kundendienstes) nicht in Ordnung. Die Spülmaschine funktioniert zwar, aber nicht so, wie sie eben soll - was zur Folge hat, dass der Mieter natürlich einen höheren Strom- sowie Wasserverbrauch hat (durch doppelte Spülgänge bzw. Handwäsche).
Der Mieter hätte also wie gesagt von Beginn an reklamiert, auch schriftlich, aber es tut sich nichts. Die Kleinreparaturpauschale als Selbstbehalt für den Mieter liegt lt. MV bei 200 Euro pro Jahr - jedoch würde der Mieter nicht einsehen für eine 7 Jahre alte Spülmaschine, die definitiv bei Übergabe schon nicht okay war, die Reparaturkosten zu tragen.
Wie wären hier die Möglichkeiten?
Danke + Gruß,
Sonja
Keine. Die Maschine ist offensichtlich nicht defekt, sondern qualitativ einfach nicht die beste.
Keine. Die Maschine ist offensichtlich nicht defekt, sondern
qualitativ einfach nicht die beste.
hm… ist eine siemens, zwar schon 7 jahre alt aber damals bestimmt nicht billig gewesen… und der kundendienst meinte, dass vermutlich ein techn. bauteil welches die wasserzufuhr regelt defekt sei und daher der untere spülarm sich nicht drehen würde… beim testen hat er immer wieder die maschine kurz laufen lassen und dann angehalten und der untere arm war jedes mal in der startposition verblieben.
ist dann doch schon ein defekt, oder?
ein nicht-defekt würde ich gelten lassen, wenn alles überprüft und i. o. wäre und man aber die ursache nicht finden könnte…
oder liege ich da falsch in meiner definition von „defekt“?
danke + gruß,
sonja
Hallo.
Dann scheint die Maschine defekt zu sein, wenn es selbst der Techniker sagt. Aber dann müsste die Mieterin evtl. die Reparaturkosten im Rahmen der Kleinreparaturklausel tragen. Man sollte in solchen Fällen immer mit dem Vermieter sprechen. Man könnte ihm vorschlagen, anstatt 200 Euro für die Reparatur einer alten Maschine auszugeben, sich eventuell mit einem geringeren Betrag an dem Kauf einer neuen zu beteiligen.
Eine Mietminderung sehe ich auf Grund der nur eingeschränkten Leistung der Spülmaschine nicht.