Sperrmüllentsorgung durch Vermieter

Hallo,
folgender fiktiver Fall : Ein Mieter benutzt den Trockenboden als Ablagefläche für diverses Mobiliar und Sachen.
Obschon der Mieter auf die Ansprache des Vermieters, das Zeug zu entsorgen bzw in seinen angemieteten Räumlichkeiten zu deponieren, einsichtig reagiert, passiert nichts.
Darf der Vermieter - nach schriftlicher Fristsetzung an den Mieter - das Zeug auf Kosten des Mieters entsorgen ?
Gruß
Karl

Hallo

Ein Mieter benutzt den Trockenboden
als Ablagefläche für diverses Mobiliar und Sachen.
Obschon der Mieter auf die Ansprache des Vermieters, das Zeug
zu entsorgen bzw in seinen angemieteten Räumlichkeiten zu
deponieren, einsichtig reagiert, passiert nichts.
Darf der Vermieter - nach schriftlicher Fristsetzung an den
Mieter - das Zeug auf Kosten des Mieters entsorgen ?

Hmm, besser erst einmal noch eine Abmahnung mit letzter Fristsetzung (ruhig großzügig sein, zB 6 Wochen oder mehr wegen der Urlaubszeit) zustellen (mit Nachweis, zb Zeugenunterschrift nach Inhaltskenntnisnahme) zur letzten Sicherheit. Manche Richter wollen dies so.

btw:
Wenn die Dinge auch anderen Mieter gehören könnten, nicht vergessen diesen allen auch ein Räumungsverlagen für ihre eigenen Dinge (zB wie ebenda) zuzustellen.

Dann weg mit dem Zeug.

vlg MC