Hallo,
man hat vor 2 Monaten eine neue Wohnung bezogen. Im Mietbertrag wurde darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist Aufgrung der Baustelle nebenan die Miete (auch nicht gerade ein Schnäppchen) zu mindern.
Nun verhält es sich aber so, dass die Baustelle von Montag - Samstag von 07:00 - 20:00 Uhr extremen Lärm verursacht. Ab und an wird dort - mit Vorankündigung - auch bis 23:00 Uhr gearbeitet.
Man meint mal gehört zu haben, dass es auch so etwas wie „übermäßigen“ Baulärm gibt, weswegen trotz Vermerk im Mietvertrag die Miete gekürzt werden kann.
Ist das richtig, wenn ja trifft das in diesem Fall zu?
Danke für alle Antworten!