Ofenheizung - Lagermöglichkeit für Brennstoffe?

Hallo an alle!

Nehmen wir an, man ist in eine Wohnung mit Ofenheizung gezogen. Bei der Besichtigung war der Keller (ein großer und ein kleiner Raum) mit Sperrmüll zugestellt und der Schuppen im Garten mit Baustoffen und ähnlichem. Es wurde aber versprochen, dass der Keller selbstverständlich ausgeräumt wird. Schriftlich wurde leider nur festgehalten, dass der kleine Keller bis Einzug beräumt sein sollte. Es wurde auch besprochen, dass Kohlen dann im Keller gelagert werden und die Waschmaschine auch im Keller stehen sollte. Den Schuppen wollte der Vermieter sogar abreißen. Hierzu wurde besprochen, dass der Schuppen doch stehen bleibt damit darin Holz gelagert werden könnte, er aber vom Vermieter ausgeräumt wird. Nehmen wir an, weder die Beräumung des kleinen Kellers, des Schuppens noch des großen Kellers ist passiert. Für die Absprachen zwecks Beräumung gibt es einen Zeugen, schriftlich wurde es jedoch nicht festgehalten.

Nehmen wir weiterhin an, Schuppen und Keller wurden wie gesagt nicht beräumt und der Vermieter behauptet, dass von einer Beräumung niemals die Rede gewesen sei. Auf die Frage, wo denn dann Brennmaterial gelagert werden soll bekäme man die Antwort „mir egal, bau halt nen Unterstand“. Im Mietvertrag stünde aber, dass keine baulichen Anlagen im Garten errichtet werden dürfen.
Hinzu käme, dass der kleine Kellerraum, in dem laut Vermieteraussage die Kohlen gelagert werden sollten, durch Wassereinbruch nass wäre. Dort könnte man also keine Kohlen lagern. Weiterhin wäre im großen Kellerraum der Sperrmüll teilweise arg verschimmelt, man könnte also den Keller im Ganzen kaum betreten weil man sofort Atemnot bekäme. Dennoch weigert der Vermieter sich, den Keller zu beräumen.

Meine Frage, wenn man eine Wohnung mit Ofenheizung vermietet, müsste man doch Lagerfläche für Brennmaterial bereitstellen, oder? Zumindest aufgrund des Schimmels müsste der Keller doch beräumt werden? Wie könnte der Vermieter dazu bewegt werden, Keller und Schuppen zu beräumen?

Für Antworten danke ich im Voraus!

Der Mietgegenstand muss in nutzbarem Zustand zur Verfügung stehen.
Ist ein Kellerraum mitgemietet, dann muss er also auch leer sein. Ist kein Keller im Mietvertrag enthalten, nicht aufgepasst.
Das mit irgendwelchen Zeugen ist immer so eine Sache. Der eine sagt etwas, was der andere falsch versteht. Und derartige Feinheiten versteht man dann manchmal doch so wie man sie verstehen möchte. Ein Richter verlässt sich da im Allgemeinen lieber auf das Schriftliche.

vnA

Nehmen wir an, der Zeuge wäre in diesem Fall der Immobilienmakler welcher seinerseits bei der Erstbesichtigung zugesichert hat, der Keller würde ausgeräumt. Wie verhält es sich dann?

Verstehe ich das richtig - bei Vermietung von Wohnraum mit Ofenheizung muss kein Lagerraum für Brennstoffe zur Verfügung gestellt werden? Das würde ja bedeuten, dass der Wohnraum nicht heizbar ist, wenn kein Lagerraum vorhanden ist.

Und gegen den Schimmel muss nichts unternommen werden, obwohl bei Betreten des kleinen Kellers die Schimmelsporen des großen Kellers eingeatmet würden?

Sagen wir es mal so: Der Immobilienmakler dürfte sich im Zweifel vermutlich an gar nichts erinnern. Schon gar nicht, wenn seine eigene Aussage gegen ihn verwendet werden könnte.

Einige Landesbauordnungen verlangen für jede Wohnung einen Abstellraum. Dieser muss nicht zwangsläufig im Keller sein. Aber die Bauordnungen verlangen auch Stellplätze pro Wohnung. Bedeutet allerdings nicht, dass diese unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Also, keiner gemietet, keiner da. Bedeutet aber nicht, dass der Wohnraum nicht beheizbar sei, sondern nur, dass kein Großeinkauf erfolgen kann, sondern nur Stückweise.

Schimmelsporen im Keller: Was hast du im Keller zu suchen, der nicht Teil des Mietobjektes ist.

Mein Rat: Redet miteinander. Biete Hilfe beim Ausräumen an, oder was auch immer. Wenn die Karre nicht zu tief im Dreck steckt, gibt es immer einen Ausweg.

vnA