Wohne in einem 2fam. WEG Haus,
Seit diesem Sommer benutzen die Töchter (beide zwischen 55-60) der oberen WEG Besitzerin den Garten zum Sonnenbaden mit (im Badeanzug auf der Liege)obwohl eine Tochter direkt gegenüber in einem Eigenen Haus das Garten;Balkon und Terrase besitzt mit, beide besitzen die Betreunungsvollmacht der Mutter
hoffe ich verstoße mit meiner Frage nicht gegen FQ129