Wohnrecht auf lebenszeit

Hallo,

Wir drei (Meine Frau,Ich und meine Tochter) Wohnen jetzt schon 13 Jahren in einem zwei Familien Haus zur Miete. Die Zweite Familie Wohnt auch in Miete. Die Vermiterin Wohnt wo anderst. Die Zweite Mieter sind jetzt ausgezogen. Jetzt kommmen auch wieder neue Mieter ins Haus. Die haben jetzt auch noch das Kaufrecht für das Haus bei der Vermieterin eintragen lassen. Jetzt zu meiner frage: wenn die Neue Mieter so in 2-4 Jahren das Haus Kaufen, können die uns dann rausschmeissen zwecks eingenbedarf oder so…

Wie ich das von den neuen Mietern gehört habe, das die Vorkaufsrecht haben, habe ich bei der Vermieterin angerufen und habe mich mal erkundigt was sie vor habe. Sie sagte das sie das Haus vieleicht in 3 Jahren Verkauft. Da drauf hin habe ich gesagt, was dann mit uns wäre. Ich möchte eigentlich in dieser Wohnung weiter Leben. Da sagte Sie zu mir, dass Sie mit einen Lebenlanges Wohnrecht einräumen würde.

Die Vermieterin hat dann volgendes vor: Der neue Mieter beckommt das Haus Verkauft und ich beckomme das Lebenlange Wohnrecht.
Kann die jetzige Vermieterin das Haus so Verkaufen das ich ein Wohnrecht eingeräumt bekomme ohne das der neue Eigentümer mich kündigen oder wegen Eigenbedarf raus schmeisst.

Gruß
Stephan

FAQ:1129
Hallo stoffel,

Rechtsfragen dürfen hier nicht gestellt werden. Du hattest das doch als gelesen und verstanden angeklickt auf der Vorschaltseite mit der roten Schrift. Lies das doch nochmal und dann stell die Frage erneut, diesmal aber richtig gestellt, ein.