Falsche Aufzugskosten in der WEG Abrechnung?

Ist es möglich in der WEG Verwalterabrechnung Aufzugskosten zahlen zu müssen, obwohl kein Aufzug vorhanden ist?
Die WEG ist sehr groß und besteht aus 6 einzelnen Häusern, darunter 2 Hochhäuser mit mehreren Aufzügen und 4 Flachbauten mit 3 Etagen - ohne Aufzug. Die Wohnung, für die die Verwalterabrechnung erstellt wurde liegt in einem der Häuser ohne Aufzug. Die Kosten für Wartung / TÜV und Notrufsystem sind als Umlagefähige Kosten deklariert - wird der Mieter dies schlucken? Gibt es hier jemanden der einen solchen Fall kennt?

Hallo Michael,

ist die Wohnung des Mieters mit dem Aufzug nicht zu erreichen, so kann der Mieter nicht mit den Kosten des Aufzuges belastet werden. So hat der BGH in folgendem Urteil entschieden:

BGH Urteil vom 8.4.2009 VIII ZR 128/08

Also zumindest dürfen die Kosten hierfür nicht an den Mieter weitergegeben werden, sprich: sie sind in diesem Fall nicht umlagefähig. Ob die Umlage auf den Eigentümer der Wohnung statthaft ist, kann ich dir nicht beantworten, denkbar wäre es jedoch, da die Aufzüge wohl zum Gemeinschaftseigentum der gesamten Eigentümer zählen. Aber da wissen die WEG-Experten bestimmt mehr.

Gruß

Joschi

Hallo,

zu empfehlen wäre, mal in die Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung zu sehen, wie diese Kostenverteilung geregelt ist. Wenn es sich um eine Mehrhaus-WEG handelt, kann es natürlich sein, dass alle Kosten laut Teilungerklärung nach den Miteigentumsanteilen umgelegt werden. Da sollte man drüber nachdenken auf der nächsten WEG-Versammlung einen Beschluss herbeizuführen, dass der Kostenverteilschlüssel abgeändert wird. Sonst sieht es schlecht aus.

Falls jedoch diese Kosten in der Teilnungserklärung nicht erwähnt sind, sollt man beim Verwalter nachfragen, wie er auf diese Kostenverteilung kommt. Bzw. nachsehen, ob dies so im Wirtschaftsplan beschlossen wurde. Im Zweifel wenn noch Zeit ist den Wirtschaftsplan anfechten.

Gruß
P.