Mietrecht

Hallo,

Vermieter (VM) hat mehrere Probleme mit Mieter (M):
M kommt der Gartenpflege nicht nach,
der Hund von M macht ständig auf das Grundstück,
M baut einen Holzanbau an das Haus an.
Seit diesem Anbau ist Wasser im Keller, darauf fordert
der VM (leider nicht schriftlich) den M auf den Anbau zu
entfernen. Was M (natürlich nicht tut).
VM sagt ihm er solle ausziehen.
M fängt, nach 2 Wochen, an auszuziehen (ohne schriftliche Kündigung).
VM weist ihn auf fehlende Kündigung hin, M sagt nur ihm wurde doch mündlich gekündigt zahlt natürlich ab nächsten Monat keine Miete mehr.
VM entfernt in der Zeit des Auszuges den Holzanbau. Worauf M sagt er hätte ihn in der nächsten Woche selber abgebaut (VM soll ihn ersetzen)
Darf VM den Schlüssel vom M nehmen oder ist das eine annehmen der Kündigung?
Was ist mit Beschädigungen die noch in der Wohnung sind?
Muss der Holzanbau ersetzt werden? (Hätte nicht ein Bauantrag gestellt werden müssen?)

M.f.G.
Mom61

Hallo,
M kommt der Gartenpflege nicht nach,

Was genau steht im Mietvertrag?

der Hund von M macht ständig auf das Grundstück,
M baut einen Holzanbau an das Haus an.
Seit diesem Anbau ist Wasser im Keller, darauf fordert
der VM (leider nicht schriftlich) den M auf den Anbau zu
entfernen. Was M (natürlich nicht tut).
VM sagt ihm er solle ausziehen.
M fängt, nach 2 Wochen, an auszuziehen (ohne schriftliche
Kündigung).

Na wie schön :smile:

VM weist ihn auf fehlende Kündigung hin, M sagt nur ihm wurde
doch mündlich gekündigt zahlt natürlich ab nächsten Monat
keine Miete mehr.

Nun denn selbst bei mündlicher Kündigung müssen sich beide Parteien an die Küfristen halten. Macht aber nix. Mahnbescheid schicken und abwarten.

VM entfernt in der Zeit des Auszuges den Holzanbau. Worauf M
sagt er hätte ihn in der nächsten Woche selber abgebaut (VM
soll ihn ersetzen)

Hat VM ihn kaputt gemacht?

Was ist mit Beschädigungen die noch in der Wohnung sind?

Die sollte man im Übergabeprotokoll (bei Schlüsselübergabe) festhalen , von der Kaution einbahlten und darüber hinaus gehend einfordert.

Muss der Holzanbau ersetzt werden? (Hätte nicht ein Bauantrag
gestellt werden müssen?)

Das steht in der Bauordnung des Landes. Hundehütte wohl kaum. Gartenhaus schon eher :wink:
LG
Mela

Guten Morgen,

Vermieter (VM) hat mehrere Probleme mit Mieter (M):
M kommt der Gartenpflege nicht nach,

Muss er das laut Mietvertrag?
Was wurde gemietet… Wohnung oder Haus?

der Hund von M macht ständig auf das Grundstück,

unschön…

M baut einen Holzanbau an das Haus an.

durfte er laut VM?
War der Bau genehmigungspflichtig eventuell durch eine (Bau-)Behörde?

Seit diesem Anbau ist Wasser im Keller, darauf fordert
der VM (leider nicht schriftlich) den M auf den Anbau zu
entfernen. Was M (natürlich nicht tut).

Warum nicht schriftlich?

VM sagt ihm er solle ausziehen.
M fängt, nach 2 Wochen, an auszuziehen (ohne schriftliche
Kündigung).

Blöder Satz mit Folgen?

VM weist ihn auf fehlende Kündigung hin, M sagt nur ihm wurde
doch mündlich gekündigt zahlt natürlich ab nächsten Monat
keine Miete mehr.

Ja da kann wer viel sagen, weil Kündigungen der Schriftform bedürfen. Der VM kann hier ganz einfach das Mahnverfahren einleiten.

VM entfernt in der Zeit des Auszuges den Holzanbau. Worauf M
sagt er hätte ihn in der nächsten Woche selber abgebaut (VM
soll ihn ersetzen)

Klingt als hätte er ihn auch gleich entsorgt?

Darf VM den Schlüssel vom M nehmen oder ist das eine annehmen
der Kündigung?
Was ist mit Beschädigungen die noch in der Wohnung sind?
Muss der Holzanbau ersetzt werden? (Hätte nicht ein Bauantrag
gestellt werden müssen?)

Ich sag mal so… die Situation ist so verfahren, dass ein Anwalt kein Fehler wäre… eine Erstberatung kostet nicht die Welt.

Gruss HighQ

Hallo,

im Mietvertrag ist Gartenbenutzung nicht geregelt. Bei M handelt es sich um das Kind des VM. Wurde einiges nur mündlich besprochen. So auch die Tierhaltung. Mit Zwergterrier wurde eingezogen, später eine Deutsche Dogge.
Es wurde nur die Wohnung gemietet, es gibt noch einen zweiten Mieter. Dieser benutzt den Garten nicht, fühlt sich aber von den Hunde „Resten“ im Hofbereich, gestört.
Anbau, ist ein aus einfachen Brettern zusammen genagelte „Hütte“ wurde nicht entsorgt, kann aber nicht mehr aufgebaut werden da einige Bretter kaputt gegangen sind.
Muss aber VM das hinnehmen das er nach jeder Regenschauer Eimer weise Wasser aus seinem Keller entsorgen muss? M wurde auf das Wasser mehrmals hingewiesen. Das Wasser kam erst nach dem Bau der „Hütte“.
Eine Dachrinne in dem Bereich wurde von VM schon „umgeleitet“, nach dem nächsten Regen wieder Wasser.

Gruß Mom61