eine Wohnung sei zum Ende Februar gekündigt. Es sei ein Nachmieter da, der einvernehmlich die Wohnung schon Mitte Februar übernimmt. Das von allen drei Parteien (AltMieter, NeuMieter, Vermieter) unterzeichnete Übergabeprotokoll enthalte neben den Standards folgende Absprachen:
"Schäden:
Kleine Beschädigung am Außenputz der Garagentoreinfahrt (ca. 5cm lang, 1cm tief)
Kleine Delle in der Kante der Wohnungstür (ca.1 cm lang, wenige mm tief)
Absprachen: Die Nebenkostenabrechnung des abgelaufenen Jahres wird mit der Kaution verrechnet, die verbleibende Kaution wird März/April d.J. überwiesen. Die Nebenkostenabrechnung für das aktuelle Jahr wird regulär erstellt und die Nachzahlung dann überwiesen."
Die Rückzahlung sei nicht erfolgt, auf mehrfache Aufforderung hin sei keine Reaktion gefolgt. Erst Ende Dezember d.J. verschicke der Vermieter die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres mit Zahlungsaufforderung, zu der Rückzahlung würde er sich nicht äußern.
Die Schäden am Haus seien weder begutachtet noch repariert, sie stören die Nachmieter aber auch nicht.
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Wie lange müssten die Altmieter noch auf die Rückzahlung warten, bzw. ab wann könnten sie Rechtsmittel einlegen?
Ergänzung
Die zu erwartende Nebenkostennachzahlung für das vorhergehende Jahr sei ~1/3 der Kautionssumme. Diese Annahme sei durch die zugeschickte NKA bestätigt.
Die Kaution ist abzüglich der zu erwartenden letzten Betriebskostenabrechnung und des Schadens fällig.
Ob die Schäden den Nachmieter stören, ist unerheblich. Wenn der VM das reaparieren lässt, fallen die Kosten der Kaution zur Last. Vllt. liegt da der Hase im Pfeffer und ein Angebot der Firma liegt noch nicht vor bzw. wird geprüft?
HTH
G imager
Naja sagen wir es mal so: Drei Jahre vor dem Auszug hätte ein wendendes Auto eines Lieferdienstes die Außenwand beschädigt (großer Schaden im Putz, ca. 10x50cm). Bis heute sei der Schaden nicht ausgebessert.
Naja sagen wir es mal so: Drei Jahre vor dem Auszug hätte ein
wendendes Auto eines Lieferdienstes die Außenwand beschädigt
(großer Schaden im Putz, ca. 10x50cm). Bis heute sei der
Schaden nicht ausgebessert.
Die Verpflichtung, einen Schaden am Mietgegenstand zu ersetzen - und damit das Recht, hierfür auf die Mietkaution zurückzugreifen - ist nicht davon abhängig, wann und ob der Schaden behoben wird.
Jeder, dessen Autohaftpflicht schon einmal in Anspruch genommen wurde, kann dir das bestätigen. Hier verdient sich manch Geschädigter etwas dazu. Das mag den Zahlungsverpflichteten ärgern, ist aber völlig legal, denn der Schaden und damit die Wertminderung, die ersetzt verlangt wird, ist ja gegeben.