@webbengel - Strom und/oder Wasser sperren

Von: , Frage gestellt am Fr, 15. Jun 2012
Hallo webbengel, Hallo Sachkundige,

wirklich interessante hypothetische Situation:

Mieter M wird aufgrund Zahlungsrückständen rechtmäßig gekündigt. Weigert sich, auszuziehen (kein gewerbliches Mietverhältnis). Zahlt auch weiterhin nicht und bewohnt nach wie vor die Wohnunng.

Jetzt mal angenommen, die Wohnung befindet sich in einem alten, unsaniertem Altbau mit sehr maroder Elektrik und sehr maroden Wasserleitungen.

Desweiteren, um die Sache noch auf die Spitze zu treuben, handelt es sich um eine Wohnung mit einem hundert Jahre alten Kachelofen.

Der geht nach der Kündgung aufgrund Mietrückständen kaputt. Die Wohnung ist somit nicht mehr beheizbar.

Zeitgleich geschieht eine bedauerliche Havarie sowohl in den altersschwachen Elektro- als auch in den Wasserleitungen. Die machen einfach mal die Grätsche insgesamt.

Kann der gekündigte Mieter trotzdem immer noch von dem Vermieter verlangen, dass dieser die Bewohnbarkeit dieser Mietsache weiterhin aufrechterhalten muss?

Man darf annehmen, dass es aus technischen Gründen nicht möglich ist, dem säumigen Mieter das Wasser einzeln abstellen zu können ebensowenig ist dies bei der Energiezufuhr möglich, da die nur ein Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Energieversorger betrifft.

Aber Leitungen können immer mal kaputtgehen. Muss der Vermieter diese auf eigene Kosten zu gunsten des Mieters, der weiterhin nicht daran denkt zu zahlen, wirklich reparieren lassen?


Würde mich total interessieren.

Schönen Gruß

Annie

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: @webbengel - Strom und/oder Wasser sperren
    Kann der gekündigte Mieter trotzdem immer noch von dem
    Vermieter verlangen, dass dieser die Bewohnbarkeit dieser
    Mietsache weiterhin aufrechterhalten muss?
    vielleicht, aber vielleicht auch nicht (mich würde auch nicht
    wundern wenn bei zwei Gerichtsverhandlungen 2 gegensätzliche
    Ergebnisse heraus kommen würden)

    - mich würde allerdings vielmehr interessieren: was wenn der
    Vermieter MÜßTE es aber einfach nicht macht...
    ...wirklich echte Konsequenzen muss er doch gar nicht fürchten, oder?!

    gruß
    ad
    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: @webbengel - Strom und/oder Wasser sperren
      Schadenersatzforderungen des Mieters und 100% Mietminderung:
      ggf.Hotelkosten
      Umzugskosten
      Maklergebühren
      Mehrkosten einer vergleichbaren Wohnung
      Anwalt / Gericht

      vnA
      • Antwort von nach 10 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: @webbengel - Strom und/oder Wasser sperren
        Schadenersatzforderungen des Mieters und 100% Mietminderung:
        ich dachte der mieter zahlt eh nix mehr, also egal !! ggf.Hotelkosten
        soll er ins hotel gehen und die kosten mal vorstecken!! Umzugskosten
        umziehen muss er wegen der kündigung doch eh, also denke
        ich kann er jene nicht geltend machen...?! Maklergebühren
        gilt das selbe wie für die umzugskosten!!! Mehrkosten einer vergleichbaren Wohnung
        gilt auch wieder das selbe!! Anwalt / Gericht
        natürlich, wenn er den prozess dann gewonnen haben wird, wenn??!!


        gruß
        ad
  2. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: @webbengel - Strom und/oder Wasser sperren
    Mieter M wird aufgrund Zahlungsrückständen rechtmäßig
    gekündigt. Weigert sich, auszuziehen (kein gewerbliches
    Mietverhältnis). Zahlt auch weiterhin nicht und bewohnt nach
    wie vor die Wohnunng.
    Ja, voll normal ey. :)) Jetzt mal angenommen, die Wohnung befindet sich in einem
    alten, unsaniertem Altbau mit sehr maroder Elektrik und sehr
    maroden Wasserleitungen.
    Dann ist ja klar, welches Klientel in solch einer Wohnung haust.
    Sicher kein Zahlungsfähiger... Desweiteren, um die Sache noch auf die Spitze zu treuben,
    handelt es sich um eine Wohnung mit einem hundert Jahre alten
    Kachelofen.

    Der geht nach der Kündgung aufgrund Mietrückständen kaputt.
    Oops! Wie geht das denn? Hat der Ofen eine Online-Verbindung zum Mietkonto und denkt sich: Ach, keine Mieteinnahmen, ich geht kaputt!? Kann der gekündigte Mieter trotzdem immer noch von dem
    Vermieter verlangen, dass dieser die Bewohnbarkeit dieser
    Mietsache weiterhin aufrechterhalten muss?
    Da wäre ja zunächst einmal zu prüfen, ob denn die Kündigung rechtswirksam ist. Falls nein, besteht das Mietverhältnis immer noch und der Vermieter muss die Wohnung in einem solchen Zustand erhalten, dass der vertragsgemäße Gebrauch gewährleistet ist. Man darf annehmen, dass es aus technischen Gründen nicht
    möglich ist, dem säumigen Mieter das Wasser einzeln abstellen
    zu können ebensowenig ist dies bei der Energiezufuhr möglich,
    da die nur ein Vertragsverhältnis zwischen Mieter und
    Energieversorger betrifft.
    Warum sollte man die Zufuhren nicht abstellen können,um Reparaturarbeiten auszuführen? Der Mieter muss dem Vermieter Zutritt zur Wohnung gewähren, um dort notwendige Reparaturarbeiten ausführen zu können. Dabei kann man sich ja mal die Elektroanlage unter die Lupe nehmen. Wenn nun festgestellt wird, dass da ein Hauptkabel ersetzt werden muss, dann muss das raus aus der Wand - das ist ja sonst wegen der gegrätschten Wasserleitungen lebensgefährlich. Und Lebensgefahr - das geht ja gar nicht! Am besten Freitag nachmittags gegen 15:30 Uhr. Und wenn jetzt der Elektriker das neue Kabel erst noch besorgen muss, dann kann das dauern. Montag macht der Elektro-Großhandel auf... :))
    Wenn das Herrn Miet Nomaden nicht passt, kann er ja ausziehen. :)) Aber Leitungen können immer mal kaputtgehen. Muss der
    Vermieter diese auf eigene Kosten zu gunsten des Mieters, der
    weiterhin nicht daran denkt zu zahlen, wirklich reparieren
    lassen?
    Siehe oben: Vertragsverhältnis.
    Einfacher wäre es sicher gewesen, das Mietverhältnis normal fristgerecht zu kündigen mit der Begründung, dass umfangreiche Sanierungsmaßnahmen oder Abriss geplant seien. Aber wäre...

    Das ist ja ähnlich wie im unten genannten Fall:
    Der Mieter muss zahlen. Macht er aber nicht.

    Der Vermieter muss die Wohnung zur Verfügung stellen und zwar in brauchbarem Zustand. Dazu wird er nötigenfalls per Polizei gezwungen.

    Klingt komisch, ist aber so...
    • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: @webbengel - Strom und/oder Wasser sperren
      Den Polizisten möchte ich sehen, der da was zwingt. Eine Anzeige wegen Nötigung, ok. Aber der Rest ist Privatrecht. Da hält sich die Polizei raus. Wasser aufdrehen oder Sicherung umlegen? Mit Sicherheit nicht. Und Handwerker beauftragen, noch mal nicht.

      vnA
    • Antwort von nach 6 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: @webbengel - Strom und/oder Wasser sperren
      Hallo
      Klingt komisch, ist aber so...
      nee, is nicht so, daher falsch.

      Der Vermieter kann sich gegen den Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters genauso nach § 320 BGB und § 273 BGB wehren, solange die Miete nicht bezahlt ist.

      Nach Ansicht des BGH sind die nach Eintritt des Mangels fällig werdenden Mietforderungen und der Beseitigungsanspruch durch § 320 BGB verknüpft, d.h. ohne Mietzahlung kein Beseitigungsanspruch, ganz einfach.

      Wäre ja auch noch schöner.

      VG
      EK
Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!