Wohnungsübergabe inkl. Mieter an neuen Eigentümer
Von: , Frage gestellt am Sa, 16. Jun 2012
Hallo !
Angenommen eine vermietete Eigentumswohnung wechselt per Kaufvertrag den Eigentümer. Der Mieter würde laut Kaufvertrag mit übernommen werden.
1. Müsste der Mieter dann die Wohnung renovieren, da es sich um ein neues Mietverhältnis handelt und der Mieter bereits seit mehr als 5 Jahren dort mit altem Mietvertrag wohnt?
2. Wie würde hier ein neuer Mietvertrag angesehen werden? Würden die vorherigen Jahre der Miete mit angerechnet werden für die Verlängerung der Kündigungsfristen oder Renovierungsintervallen, so wie es im Erbfall wäre?
3. Könnte der neue Eigentümer eine Renovierung vor Übergabe verlangen, trotz bereits unterschriebenen Kaufvertrag mit Klausel "gekauft wie gesehen".
Vielen Dank im Voraus
Angenommen eine vermietete Eigentumswohnung wechselt per Kaufvertrag den Eigentümer. Der Mieter würde laut Kaufvertrag mit übernommen werden.
1. Müsste der Mieter dann die Wohnung renovieren, da es sich um ein neues Mietverhältnis handelt und der Mieter bereits seit mehr als 5 Jahren dort mit altem Mietvertrag wohnt?
2. Wie würde hier ein neuer Mietvertrag angesehen werden? Würden die vorherigen Jahre der Miete mit angerechnet werden für die Verlängerung der Kündigungsfristen oder Renovierungsintervallen, so wie es im Erbfall wäre?
3. Könnte der neue Eigentümer eine Renovierung vor Übergabe verlangen, trotz bereits unterschriebenen Kaufvertrag mit Klausel "gekauft wie gesehen".
Vielen Dank im Voraus
